Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Baubewilligungsverfahren ![]() Rechtsgrundlagen
Baurechtliche Grundordnung (Nutzungsplan /grundeigentümerverbindlich)
Baubewilligungspflicht
Bewilligungsfreie Bauvorhaben
Baubewilligungsarten
Hier genügt die Mitteilung an die Nachbarinnen und Nachbarn. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn die Gesuchstellenden die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachschaft vorlegen. Als ordentliche Baubewilligungen gelten alle andern. Sie müssen pubiliziert werden. Die Publikation erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Nummern des Aarberger Anzeigers und wird ab Publikationsdatum 30 Tage bei derBauabteilung zur Einsicht öffentlich aufgelegt. Während dieser 30-tägigen Auflagefrist besteht eine Einsprachemöglichkeit gegen das Bauvorhaben.
Eingabe
Profile
Zuständigkeiten
Fristen
Kosten
Information über den Baustatus Die Gemeindebaupolizeibehörde führt folgende Pflichtkontrollen vor Ort durch:
Die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person gibt der Gemeindebaupolizeibehörde unter Verwendung der amtlichen Formulare vor Baubeginn (SB1) und nach Vollendung der Bauarbeiten (SB2) Erklärungen über die Einhaltung der Baubewilligung und der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen ab. Im Weiteren meldet sie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen und sorgt dafür, dass der Baufortschritt die ordnungsgemässe Abwicklung dieser Kontrollen nicht verhindert oder erschwert.
Tipps für die Bauherrschaft zur Beschleunigung des Verfahrens
Verlängerungsmöglichkeit
Brandschutz
Lärmschutznachweis | Formular Näherbaurecht Sitzungstermine Hochbaukommission 2021 Zustimmungserklärung zu Bauvorhaben | Baugesuchsformulare | |
Heimatausweis ![]() Wer sich in einer anderen Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden will, bestellt bei der Präsidialabteilung der Wohngemeinde einen Heimatausweis. Dieser kann persönlich am Schalter, telefonisch oder online bestellt werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
Kosten | Heimatausweis bestellen | ||
Umzug (innerhalb der Gemeinde Aarberg) ![]() Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis ausgestellt, weshalb die alten Ausweise der Einwohnerkontrolle retourniert werden müssen. Sie können uns den Umzug auch online mitteilen und uns die alten Niederlassungs- und Aufenthaltsausweise nachträglich zustellen. | Umzug | ||
Wegzug ![]() Meldepflicht Schweizer Bürgerinnen und Bürger Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 und
| Link zur Abmeldung (online) | ||
Wohnsitzbescheinigung ![]() Wohnsitzbescheinigungen (für Einbürgerungen etc.) können am Schalter der Präsidialabteilung, auf schriftliche Bestellung oder online bezogen werden. Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: Kosten | Link Wohnsitzbescheinigung (online) | ||
Bestattungswesen ![]() Ansetzung der Beerdigung Gräber Für Kindergräber (bis 7 Jahre) besteht ein besonderes Feld. Urnenbestattungen Gemeinschaftsgrab Grabmäler Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören. Gebühren | Bestattungs- und Friedhofsreglement mit Gebührenrahmen Bestattungs- und Friedhofsverordnung mit Gebührentarif | Letzte Reise | |
Zivilstandsänderungen ![]() Geburt Wir benötigen anschliessend noch folgende Angaben Ihres Kindes:
Merkblatt „Todesfall in der Familie – was ist zu tun?" Heirat / Eintragung Partnerschaft Informationen zum externen Zeremonielokal in Aarberg finden Sie im untenstehenden Dokument oder unter www.pom.be.ch.
| Checkliste nach Namensänderung infolge Eheschliessung Externes Zeremonielokal Merkblatt "Todesfall" | ||
Energieberatung ![]() Am 3. März 1987 wurde die regionale Energieberatung Seeland eröffnet. Zweck dieser Institution ist es, den angeschlossenen Gemeinden und der Bevölkerung eine neutrale Energieberatung (z.B. Wärmedämmung, Heizung sanieren, Auskunft über Subventionen und gesetzliche Vorgaben etc.) am Telefon oder im direkten Gespräch anzubieten. Finanziert wird die Energieberatung Seeland durch Beiträge der angeschlossenen 57 Gemeinden, durch einen Förderbeitrag vom Kanton und durch Einnahmen vor allem aus den Beratungen vor Ort. Anschrift: Energieberatung Seeland, Postfach 65, 3054 Schüpfen | Broschüre "besser Wohnen" Energielügen Haushaltgeräte Heizperiode 2020/21 Rechte und Pflichten im Energiebereich Schimmel in Wohnräumen Thermostatventile richtig einstellen Warmwasser besseres Licht energiegerecht Sanieren Übersicht Ladestationen für Elektrofahrzeuge | Energieberatung Seeland | |
Steueranlagen ![]() Steueranlage von Aarberg | https://aarberg.ch/de/verwaltung/steueranlagen.php | ||
bfu ![]() Wer ist die bfu? Wie fördert die bfu?
Der Sicherheitsdelegierte in der Gemeinde - der verlängerte Arm der bfu Mit dieser Hilfe werden Unfallrisiken in den Gemeinden abgebaut und damit die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Zur Lösung von Problemen aus den Bereichen Strassenverkehr, Sport und Haushalt/Garten/Freizeit arbeiten die Sicherheitsdelegierten mit den Spezialisten der bfu zusammen. Weitere Inforamtionen finden Sie unter www.bfu.ch | Ablenkung im Strassenverkehr E-Bike - mit Power sicher unterweg Kindersitze Kindervelohelme Motorradfahren Mountainbiken Velohelm nur wer leuchtet, wird rechtzeitig gesehen | Beratungsstelle für Unfallverhütung | |
Zuzug ![]() Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder anmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut ausüben. Sie benötigen für die Anmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Wohnortswechsel einverstanden ist. Das Formular finden Sie untenangefügt. Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11 Zivilschutzpflichtige dem GöSRA, Gemeindeverband öffentliche Sicherheit, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss, Tel. 032 387 03 05
Zuzug aus dem Ausland (nicht visumspflichtige Länder):
| Meldeformular zur Wohnadresse minderjähriger Kinder | ||
Sonntagsverkauf ![]() Der Kanton Bern legt jeweils vier Sonntage, an denen für die Sonntagsarbeit kein Gesuch notwendig ist, fest. Das einzelne Geschäft kann davon zwei Sonntage auswählen. An anderen Daten ist eine Bewilligung des beco erforderlich, die nur erteilt werden kann, wenn besondere Gründe für eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot vorliegen.
Es sind dies für das Jahr 2020:
| Sonntagsverkauf | ||
Regio-Feuerwehr Aarberg ![]() Sie möchten in unserer Feuerwehr mitmachen?
Feuerwehrdienstpflichtig Der Verbandsrat der Regio-Feuerwehr bestimmt, ob Feuerwehrdienstpflichtige aktiven Feuerwehrdienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu leisten haben – es hat niemand Anspruch, in die Feuerwehr eingeteilt zu werden. Ersatzabgabe Gemeindeverband Öffentliche Sicherheit Region Aarberg Geschäftsstelle | Entschädigungsreglement Wegweiser | Regio-Feuerwehr Aarberg | |
Gastgewerbe ![]() Betriebsbewilligung Die Betriebsbewilligung wird für ein bestimmtes Grundstück erteilt und legt die Betriebsart und den Umfang des bewilligten Betriebs fest. Für gastgewerbliche Betriebe ist eine der folgenden Betriebsbewilligungen erforderlich:
Bezug und Einreichung
Formular
Bezug und Einreichung
Formular
Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung
Bezug und Einreichung
| Hygienekonzept | ||
Lotteriebewilligung ![]() Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.
Bezug und Einreichung Das Gesuchsformular ist vollständig, unterzeichnet und mit allen Beilagen beim Amt für Migration und Personenstand, Abteilung Fonds und Bewilligungen, Eigerstrasse 73, 3011 Bern einzureichen. Das Gesuch muss bis am 30 September des Jahres vor dem Beginn des Losverkaufs eingereicht werden. Der Entscheid über das Gesuch wird im Verlaufe des Monates November eröffnet. Auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten. Formulare Weitere Informationen finden Sie unter www.pom.be.ch/mip unter der Rubrik Fons und Bewilligungen. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Präsidialabteilung gerne zur Verfügung. | Gesuchsformular | ||
Parkerleichterungskarten ![]() Bezug und Einreichung
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt in Bern. Für allfällige Fragen steht Ihnen die Präsidialabteilung gerne zur Verfügung. | Gesuchsformular | ||
Zeremonielokal Aarberg ![]() Möchten Sie in Aarberg heiraten? Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Dokument. | Zeremonielokal | ||
Waffen ![]() Zuständigkeit Rolle der Gemeinde
Die Gemeinden prüfen somit keine der obengenannten Begehren mehr. Bezug und Einreichung Für allfällige Fragen steht Ihnen die Präsidialabteilung Aarberg gerne zur Verfügung. | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines | ||
Zivilschutz ![]() Aarberg bildet zusammen mit den Gemeinden Bargen, Grossaffoltern, Kallnach, Kappelen, Lyss, Niederried b.K., Radelfingen, Rapperswil, Schüpfen, Seedorf, Wengi b. B. und Worben den Gemeindeverband Öffentliche Sicherheit Region Aarberg. In diesem Verband wird den vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes auf regionaler Ebene gemeinsam nachgekommen.
Geschäftsstelle
Schalteröffnungszeiten
Aufgaben Links | Gesuchsformular Truppenunterkunft | ||
Umwelt ![]() Aufgaben
Renaturierung der ehemaligen Schlammbecken im Gebiet der alten Aare "Ryserloch" Die Aufforstung geschah in zwei Etappen. Im westlichen Teil wurden 1992 vom Forstrevier 7'000 Bäumchen und 500 Sträucher gepflanzt. Die Eichen mussten mit einem Zaun gegen Wildbiss geschützt werden. Der Wildschutzzaun wurde von der ortsansässigen Jägerschaft aufgesellt. Gegen den Aareweg wurde eine acht Meter breite Waldrandzone geschaffen. Der östlich gelegene Teil wurde als zweite Etappe durch den Aarberger Zivilschutz mit weiteren 4'500 Bäuchen bepflanzt. Eine grössere Wasserfläche mit Schilfsaum sowie eine Ödlandfläche wurden offengelassen. Renaturierung Alte Aare: Aufgrund des durchwegs positiven Echos und dem nicht vollständig aufgebrauchten Kredites hat der Gemeinderat beschlossen, das Projekt «Renaturierung Alte Aare» zu erweitern. Im Sommer 2006 wurde die 2. Etappe erfolgreich abgeschlossen. Im Herbst 06 hat die Aarbientekommission einstimmig beschlossen eine 3. Etappe (Arolabrücke bis Dotieranlage WKW Aarberg) in Angriff zu nehmen. In diesem Zusammenhang wurde mit der BKW das Gespräch für eine mögliche Zusammenarbeit gesucht. Diese haben uns mit Schreiben vom 25. Oktober 2006 mitgeteilt, dass sie einer Erweiterung des AARbiente-Projekts positiv gegenüber stehen. Feuern im Wald ist verboten: Grill- und Lagerfeuer sind an geeigneten Orten erlaubt, wenn dazu trockenes Holz verwendet wird. Luft-Tipp:
| Merkblatt Anfeuern ohne Rauch | ||
Betreuungsgutscheine ![]() Per 1. August 2020 werden in Aarberg Gutscheine für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen eingeführt. Im Sinne eines Pilotbetriebs werden die Betreuungsgutscheine für die Dauer von zwei Jahren unlimitiert (ohne Kontingent) ausgegeben. Die Betreuungsgutscheine für August 2020 können ab Frühling 2020 via kantonalem Portal (www.kiBon.ch) beantragt werden. Die Gutscheine können durch die Eltern bei einem Betreuungsangebot ihrer Wahl eingelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Anbieter über eine Zulassung des Kantons verfügen.
Was sind Betreuungsgutscheine? Die Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl im Kanton Bern einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien.
Wie hoch ist die Subvention pro Tag / pro Stunde? Die maximale Vergünstigung für vorschulpflichtige Kinder unter zwölf Monaten liegt bei
Die maximale Vergünstigung für vorschulpflichtige Kinder ab zwölf Monaten liegt bei
Die maximale Vergünstigung für schulpflichtige Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten liegt bei
Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag bzw. 70 Rp. pro Stunde selber an die Betreuungskosten. Der Gutscheinbetrag wird vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des KITA-Angebots abhängig.
Limitierung der Betreuungsgutscheine Der Kanton überlässt es den Gemeinden, die Gutscheine zu limitieren oder das Alter der Kinder für die subventionierte familienexterne Kinderbetreuung zu begrenzen. Die Gemeinde Aarberg sieht zurzeit keine Kontingentierung vor.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein? Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern gemäss Bestimmungen des Kantons folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die Familie braucht die Betreuung Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40% bzw. 140% betragen. Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation). Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Indikation wird durch eine Fachstelle (i.d.R Sozialdienst oder Mütter- und Väterberatung) bestätigt. Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebendem Einkommen bis zu
Wie wird das Betreuungspensum festgelegt? Bei Eltern, die ein Gesuch stellen, weil sie arbeiten, Arbeit suchen, einer berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Indikation vorliegt, ist der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine vom Ausmass der Beschäftigung abhängig.
In der Gemeinde Aarberg entspricht das vergünstigte Betreuungspensum bei Alleinerziehenden maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%. D.h. ein Paar, welches gemeinsam 140% arbeitet, würde einen Gutschein für 60%, eine alleinerziehende Person, welche zu 60% erwerbstätig ist, würde einen Betreuungsgutschein im Rahmen von 80% erhalten. Bei einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs wird ein Betreuungsgutschein im Umfang von 40% verfügt. Bei Gutscheinen zur sozialen Integration legt die zuständige Fachstelle das Betreuungspensum fest (je nach Indikation zwischen 20 - 60%).
Betreuungsgutschein beantragen In der Gemeinde Aarberg werden künftig die Betreuungsgutscheine online beantragt werden können. Für jedes Kind muss ein Gutschein beantragt werden. Der Kanton Bern hat die online-Plattform kiBon eingeführt und stellt diese den Gemeinden, Kitas sowie den Eltern kostenlos zur Verfügung. Über die online-Plattform wird zukünftig die gesamte Administration betreffend Betreuungsgutscheine abgewickelt. Sie können sich online über www.kibon.ch registrieren und anschliessend einen Betreuungsgutschein beantragen.
Die Vorteile von kiBon für Eltern kurz aufgelistet:
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Beantragen der Betreuungsgutscheine online über www.kibon.ch können Sie sich an die Präsidialabteilung Aarberg wenden (Tel 032 391 25 20). | Infoflyer für Eltern | Betreuungsgutscheine | |
Kindertagesstätte Bärestübli ![]() Die Kindertagesstätte Bärestübli liegt zentral im Ortszentrum von Aarberg direkt neben dem Spital an der Lyssstrasse 25. Die Kita wurde am 1. Oktober 1990 eröffnet. Hinter dem Haus lädt ein grosser Spielplatz zum Toben und Erkunden ein. Zusätzlich werden auch sehr viele Aktivitäten ausserhalb der Kita durchgeführt. Die Kita ist zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen. In zwei altersgemischten Gruppen werden die Kinder ab einem Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Bei den "Braunbären" und bei den "Eisbären" kümmern sich je eine Fachfrau Betreuung und eine Lernende oder Praktikantin liebevoll und professionell um die Kinder. Die Kita ermöglicht eine familienexterne Kinderbetreuung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir verstehen uns als familienergänzende sozialpädagogische Einrichtung. Bei uns wird auch Individualität und Flexibilität sehr gross geschrieben. Wir würden uns sehr auf einen unverbindlichen Besichtigungstermin freuen. Es hat aktuell noch freie Plätze in unserer KITA.
Öffnungszeiten Kontakt
Im Sommer bleibt die KITA während zwei Wochen (Wo 30 und 31) und in der Altjahrswoche während einer Woche geschlossen. | Kita Bärestübli | ||
Gemeindeversammlung | https://aarberg.ch/de/politik-verwaltung/politik/gemeindeversammlung.php | ||
Steuern ![]() Steuererklärung Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1 – 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulares 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Die Steuererklärung ist ohne Bostitch und Büroklammern dem Steuerbüro Aarberg einzureichen. Fristverlängerungen Die Steuererklärung muss jeweils bis 15. März bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. In begründeten Fällen kann ein Fristverlängerungsgesuch an folgende Adresse gerichtet werden: Dienstleistungszentrum Für die Behandlung des Gesuches wird eine Gebühr von Fr. 20.— erhoben. Online Fristverlängerungen hingegen sind kostenlos. Nachbestellung von Steuerformularen Haben Sie einzelne Formulare verschrieben oder waren sie im Versand gar nicht dabei? Dann verwenden Sie den Bestellschein in der Wegleitung und senden ihn an die Steuerverwaltung des Kantons Bern
Steuerlinksammlung des Kantons
Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Massgebend für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person. Diese ergeben sich aus einem Monatsbudget, welches direkt auf dem offiziellen Formular auszufüllen ist. Das Erlassgesuch ist schriftlich – mit dem amtlichen Formular (Steuererlassgesuch) – bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese prüft das Erlassgesuch und entscheidet abschliessend über die Gemeindesteuern. Über die Kantonssteuern und die direkte Bundessteuer entscheidet die kantonale Steuerverwaltung auf der Basis des gleichen Gesuches. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Soweit die Verhältnisse, die zu einem Erlass der ganzen geschuldeten Steuer berechtigen, schon bei der Veranlagung bekannt sind, kann auf Antrag der Gemeinde das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null festgesetzt werden. Wer kann dieses Formular einreichen? Personen, welche dauernd • Ergänzungsleistungen beziehen. Ebenso berechtigt sind Personen im Rentenalter, welche sich dauerhaft in einem Pflege- oder Krankenheim aufhalten und das Gesamteinkommen nach Abzug der Heimkosten weniger als die vom Regierungsrat festgesetzte Quote beträgt. Weitere Merkmale • Bei einem steuerbaren Vermögen von über Fr. 30'000.— (Einzelpersonen) oder über Fr. 50'000.— (Ehepaare) und bei Liegenschaftsbesitz ist eine Veranlagung nach Art. 41 StG nicht möglich. Der Antrag auf Veranlagung nach Art. 41 ist schriftlich mit dem amtlichen Gesuchsformular zusammen mit der Steuererklärung bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen.
Eigenmietwert
Liegenschaftssteuersatz der Gemeinde Aarberg: 1.0 ‰ Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Präsidialabteilung. Quellensteuer
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber in der Schweiz eine Tätigkeit ausüben oder eine Leistung beziehen. Es sind dies:
Die entsprechenden Merkblätter, Formulare und die Steuertabelle können Sie nachfolgend herunterladen.
Ab 1. Januar 2010 tritt die neue Quellensteuerverordnung in Kraft. Diese beinhaltet grundlegende Änderungen und führt zu einer neuen Aufbau- und Ablauforganisation für die Abrechnung der Quellensteuer im Kanton Bern. Neuer Einreichungsort für Ihre Abrechnung Ein Ansprechpartner Ab 1. Januar 2010 haben Sie im Zusammenhang mit Quellensteuern nur noch einen einzigen Ansprechpartner für alle Belangen (Fragen, Unklarheiten, usw.). Dies ist dieselbe Stelle, an welche Sie künftig Ihre Abrechnungen zentral einreichen. Wegfall Anmeldeverfahren Neu entfällt ab 1. Januar 2010 das Anmeldeverfahren mittels den Formularen T-503 (Bsp. T-503a, T-503b, …). Sie können die neuen an der Quelle zu besteuernden Personen jeweils direkt zusammen mit der Abrechnung melden. Online-Abrechnung der Quellensteuer mit TaxMe QST Ab 1. Januar 2010 können die Abrechnungen der Quellensteuer online via das mit der Quellensteuer ergänzte TaxMe-Portal vornehmen, und zwar unabhängig davon ob der Arbeitgeber/Arbeitgeberin eine natürliche oder eine juristische Person ist.
Ordentliche Veranlagung Steuerverwaltung des Kantons Bern
Es besteht die Möglichkeit für die nachträglich ordentliche Veranlagung einen Antrag der Steuerverwaltung des Kantons Bern auszufüllen. Antrag nachträglich ordentliche Veranlagung
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Präsidialabteilung. Wehrdienstersatzabgabe Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Präsidialabteilung. | Info zu Tax-Me Online-Ausfüllen der Steuererklärung mit BE-Login Steuererklärung elektronisch ausfüllen - einfach, praktisch, sicher! Steuererlassgesuch | Steueranlagen | |
Rechtsberatung ![]() In Lyss findet jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat, zwischen 18.00 - und 20.00 Uhr, eine Rechtsauskunft im 3. Stock der Gemeindeverwaltung, Marktplatz 6, statt. Diese persönlichen Beratungen dauern jeweils 20 Minuten und können bis zu Fr. 50.00 kosten. Die Rechtsauskunftsstelle wird durch Mitglieder des Bernischen Anwaltsverbandes betreut. Für die Rechtsauskunft können Sie sich an folgendes Büro wenden: Advokaturbüro Rätz Hübscher Kräuchi, Bahnhofstrasse 11, 3250 Lyss / Tel. 032 386 71 10 / E-Mail: info@anwaelte-lyss.ch Die Gemeinde Aarberg nimmt keine Anmeldungen entgegen | Advokaturbüro Rätz und Hübscher, Lyss | ||
Mütter- und Väterberatung Kanton Bern ![]() Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter http://www.mvb-be.ch/de Die Beratungsdaten in unserer Gemeinde sind ersichtlich: http://www.mvb-be.ch/de/beratung/beratungsstellen/seeland-biel/lyss/aarberg Die Mütter- und Väterberatung wird zusätzlich und ohne Voranmeldung im Krabbelcafé des Elternvereins angeboten. Die Daten des Krabbelcafés sind im Veranstaltungskalender der Gemeinde aufgeführt.
| Mütter- und Väterberatung Kanton Bern | ||
Reklamen (Gesuch) ![]() Neu gibt es keine Reklamebewilligung mehr. Nach Artikel 32 Absatz 2 Baugesetz (BauG) gilt die Baubewilligung als Reklamebewilligung. Die Verordnung vom 17. November 1999 über die Aussen - und Strassenreklame wurde aufgehoben und die Vorschriften soweit nötig in das Baubewilligungsdekret übernommen. Artikel 6a Bewilligungsdekret (BewD) regelt, welche Strassenreklamen keine Baubewilligung brauchen. Es handelt sich dabei durchwegs um Eigenreklamen. Fremdreklamen sind immer bewilligungspflichtig. Das Bundesrecht ermächtigt die Kantone zwar nur, innerorts Strassenreklamen als bewilligungsfrei zu erklären. Die in Buchstabe a und Buchstabe c bis g genannten Reklamen sind aber wegen der kleinen Fläche von derart geringer Bedeutung, dass diese generell, d.h. auch ausserorts, keine Baubewilligung brauchen. Da die Baupolizeibehörde auch gegen baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen vorgehen kann, wenn diese die öffentliche Ordnung stören (Artikel 1b Absatz 3 BauG), ist es vertretbar, diese Eigenreklamen auch ausserorts ohne vorgängiges Baubewilligungsverfahren zuzulassen. | Gesuchsformular | ||
Abbruchbewilligung ![]() Bitte sehen Sie unter der Dienstleistung Baubewilligungsverfahren nach. | Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren - Kanton Bern | ||
Eingabe Baugesuch ![]() eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Baueingabe Dem Gesuch ist der Situationsplan, die Projektpläne und die allenfalls erforderlichen weitere Unterlagen beizulegen. Alle Pläne sind zu datieren und von den Gesuchstellenden sowie den Projektverfassenden zu unterzeichnen. Setzt die Baubewilligung des Bauvorhabens die Erteilung einer Ausnahmebewilligung voraus, so ist in der Baueingabe darum nachzusehen und schriftlilch zu begründen. Alle Gesuchsunterlagen sind in der nötigen Anzahl, mindestens aber in zweifacher Ausfertigung, einzureichen. Allfällige weitere Doppel können nachverlangt werden. Weiter Informationen finden Sie unter der Dienstleistung Baubewilligungsverfahren. | Formulare / Baugesuche Kanton Bern | ||
Lichtraumprofil ![]() Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen wurden mit dem Strassenbaugesetz vom 2. Februar 1964 diverse Vorschriften erlassen. Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten, sind durch Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen gefährdet. Damit derartige Verkehrsgefährdungen verhindert werden, schreibt das Strassenbaugesetz vom 2. Februar 1964 unter anderem vor:
| Merkblatt Lichtraumprofil | ||
Pflegekinderaufsicht ![]() Pflegekinderbewilligung Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bis zu 18 Jahren für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in seinem Haushalt aufnehmen will, benötigt hierfür gemäss eidgenössischer Pflegekinderverordnung (PAVO) und kantonaler Pflegekinderverodnung (PVO) eine Pflegekinderbewilligung der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegekinderbewilligung sind in den Richtlinien für die Fremdunterbringung eines Kindes konkretisiert. Die Standards für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Betreuung des Kindes. Wer ein bestimmtes Kind aufnehmen will, reicht bei der zuständigen KESB vor der Aufnahme des Kindes das Gesuch um Erteilung einer Pflegekinderbewilligung ein. Wer bereit ist, die Aufgabe als Pflegeeltern für ein unbekanntes Kind zu übernehmen, reicht bei der zuständigen KESB das Gesuch um Erteilung einer generellen Bewilligung ein. Sie finden sämtliche Unterlagen, Informationen und Formulare unter Kinder in Pflegefamilien, Kindes- und Erwachsenenschutz. Pflegekinderaufsicht Die Pflegekinderaufsicht ist die Stelle für Abklärungen und Fragen betreffend Erteilung von Bewilligungen zur Aufnahme von Familienpflegekindern im Auftrag der zuständigen KESB. Sie übt die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht über die bewilligten Pflegeverhältnisse aus. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen und ist Ansprechperson bei Fragen zum Thema Adoption. Familienergänzende Kinderbetreuung Vermittlung von Tagesfamilien über den Verein Kindertagesstätte Lyss. Kontakt: Frau Bürgi, Tel 079 766 37 74 In Lyss bestehen Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung. Eltern, die für ihre Kinder eine Spielgruppe etc. suchen, werden auf die Adressliste verwiesen. | Adressen für Familien mit Babys und Kleinkindern | ||
Monatsmarkt ![]() Monatsmarkt der Gemeinde Aarberg (Seit 01.01.2020 ganztags) Anmeldung zum Monatsmarkt:
Monatsmärkte im 2021
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schlachtviehmarkt Aarberg Infos Schlachtviehmarkt:
Schlachtviehmärkte im 2021:
Hier gehts zu den Angaben der weiteren Märkten. | Märkte | ||
SBB-Tageskarten ![]() Tageskarte Gemeinde Den Einwohnerinnen und Einwohnern von Aarberg stehen fünf Tageskarten zur Verfügung. Profitieren auch Sie vom beliebten Angebot. Wir wünschen Ihnen viele angenehme und erlebnisreiche Reisestunden.
Eine Tageskarte berechtigt zur freien Fahrt in der 2. Klasse auf dem gesamten Geltungsbereich des SBB-Generalabonnements. Die Tageskarten werden nur an EinwohnerInnen der Gemeinde Aarberg abgegeben sowie an Behördenmitglieder und Gemeindepersonal für Dienstreisen. Dienstreisen von Behördenmitgliedern und des Gemeindepersonals haben in jedem Fall Vorrang und ihre Reservation unterliegt nicht der genannten Frist. Keine Abgabe von Tageskarten an auswärtige Personen.
Reservationen können online unter aarberg.ch, telefonisch an die Finanzabteilung unter der Tel.-Nummer 032 391 25 10 oder direkt am Schalter der Finanzverwaltung Aarberg erfolgen. Die Benützung pro Einwohner ist unbeschränkt; die Abonnemente sind aber höchstens für drei aufeinanderfolgende Tage reservierbar. Reservationen können frühestens 60 Tage vor der Benützung erfolgen. Reservierte Tageskarten müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen am Schalter der Finanzabteilung Aarberg abgeholt werden. Einmal reservierte Tageskarten können nicht mehr annulliert werden. Nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt.
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00-11:30h 14:00-17:00h Die Benützungsgebühr beträgt pro Abonnement und Tag Fr. 45.00. Die Tageskarten sind nur an dem Tag mit dem entsprechenden Datum gültig. Einmal reservierte Tageskarten können nicht mehr annulliert werden. Nicht abgeholte Tageskarten werden in Rechnung gestellt. Für eine verlorene Tageskarte wird keine Haftung übernommen. Am Vortag können noch freie Tageskarten zum Preis von Fr. 30.00 bezogen werden. Von diesem Angebot können auch Auswärtige Gebrauch machen. Mit dem Kauf der Tageskarte Gemeinde akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer diese Weisungen. Allfällige Schadenersatzansprüche, die aus der Benutzung der Tageskarte entstehen, lehnt die Gemeinde in jedem Fall ab. Aarberg, im September 2016 | Link für Onlinereservation SBB | ||
Finanz- und Rechnungswesen ![]() Das Finanz- und Rechnungswesen bildet einen eigenen Prozess, welcher sämtliche Verwaltungsabteilungen in ihren Aufgaben unterstützt. Damit wird folgendes Ziel verfolgt: "Führung nach den Grundsätzen des Rechnungswesens um damit aussagekräftige Informationen über den Finanzhaushalt zu gewährleisten." Zur Erreichung dieses Zieles wurden Rahmenbedingungen festgelegt. Es gelten insbesondere folgende Grundsätze:
| Budget 2020 Finanzplan 2020-2024 Jahresrechnung 2017 Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2019 Sponsoringgesuch | ||
Hundetaxe ![]() Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.-- pro Hund. Gebührenpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres über 6 Monate alt sind. Die Taxe ist im August für das laufende Jahr zu bezahlen. Eine Aufteilung der Abgabe in pro rata Beträge ist nicht möglich. Die Faktura für die Hundetaxe wird im August an die gemeldeten Hundebesitzer versandt. Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an oder teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Hinterziehung von Hundetaxen Per 1. März 2018 treten die revidierte Tierseuchenverordnung TSV und Tierschutzverordnung TSchV in Kraft. Das Gesetz fordert gemäss Tierseuchenverordnung 916.401 Artikel 16-18: − Kennzeichnung und Registrierung von Hunden − Meldungen bei der Lieferung und Weitergabe von Mikrochips − Meldepflichten der Tierhalter − Einsicht, Bearbeitung und Aufbewahrung der Daten − Hundeausweis Aufgrund dieser Gesetzesforderungen betreibt die Identitas AG die Hundedatenbank AMICUS www.amicus.ch Bitte beachten Sie zusätzlich die kantonalen Gesetzgebungen. | An- und Abmeldung Hund | ||
Mehrzweckgebäude Aarolina (Vermietung) ![]() Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung. | |||
Rathauskeller Aarberg (Vermietung) ![]() Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung. | Gesuchsformular Rathauskeller (auswärtig) Gesuchsformular Rathauskeller (einheimisch) | ||
Stadtplatz Aarberg (Vermietung) ![]() Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung. | Gesuchsformular Stadtplatz Plan Stadtplatz | ||
Sportanlagen Aarberg (Vermietung) ![]() Hier gelangen Sie zur Onlinereservierung. | Gesuchsformular Sportanlage | ||
Waldhaus Aarberg (Vermietung) ![]() Reservation
Kontaktadressen für die auswärtigen Waldhäuser können Sie der Datei "Waldhäuser" entnehmen. | Waldhäuser | ||
Identitätskarte / Pass | Ausweiszentrum Biel Schweizer Pass & Identitätskarte | ||
AHV-IV-Auskünfte | Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK) Beitragspflicht für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende Betreuungsgutschriften Einkommensteilung bei Scheidung Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Familienzulagen Flexibles Rentenalter | ||
Märkte ![]() Aarberg ist bekannt für seine regional beliebten Märkte. Ihre Anmeldung für die entsprechenden Märkte richten Sie bitte an nachfolgende Pesrsonen:
Puce Puce-Organisation
Grüner Markt Stedtlileist
Zibelemärit IG Brückfeld
Chlousermärit Chlouser-Märit Aarberg
Hier gehts zu den Angaben des Monatsmarktes | Markt-Gesuchsformular (ohne Monatsmarkt) Marktdaten 2021 | ||
Buch - Aarberg - Portrait einer Kleinstadt (CHF 29.--) ![]() Bestellung von: Buch - Aarberg - Portrait einer Kleinstadt | ![]() CHF 29.00 | ||
Behördenverzeichnis ![]() Behördenverzeichnis | |||
Abfallwesen ![]() Die Abfuhrtermine, Abfallarten und alles Weitere rund um das Thema Abfallentsorgung | Abfallfibel 2021 | Sammelstellen | |
Abwasserentsorgung / Kanalisationswesen ![]() Nähere Angaben zur Abwasserentsorgung / Kanalisationswesen finden Sie hier. | Abwasserreglement Kanalsanierer in der Region | ||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Mit der Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) obliegt die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr den kommunalen Vormundschaftsbehörden, sondern überregionalen und professionellen Fachbehörden (Art. 440 ZGB), den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Für die Einwohnergemeinde Aarberg und die der Sozialabteilung angeschlossenen Vertragsgemeinden ist die KESB Seeland, welche ihren Sitz in Aarberg hat, zuständig. Die Sozialabteilung nimmt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowohl Aufgaben im freiwilligen Bereich sowie auch Aufgaben im Auftrag der KESB wahr.
Im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich)
Im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich)
Noch Fragen? Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich an: Telefon: 031 636 30 30
| KESB Seeland Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Bern | ||
Merkblatt Verhalten beim Wasseralarm ![]() Lesen Sie hier das Merkblatt "Verhalten bei einem Wasseralarm" | Merkblatt Wasseralarm | ||
Patientenverfügungen / Vorsorgeaufträge ![]() Aufbewahrung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen – Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen damit beauftragen, für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Sorge für die Person oder das Vermögen zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten (Art. 360 des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210). Der Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrages ist frei wählbar und liegt im Ermessen der auftraggebenden Person. Im Falle von Testamenten / letztwilligen Verfügungen besteht die Möglichkeit, diese bei der Präsidialabteilung sicher deponieren zu können. Entsprechend ist auch eine Hinterlegung des Vorsorgeauftrages bei den Gemeinden eine sinnvolle Dienstleistung. Deshalb bietet die Gemeindeverwaltung Aarberg, Präsidialabteilung, seinen Einwohnerinnen und Einwohnern neu die Hinterlegung solcher Vorsorgeaufträge (eigenhändig von Anfang bis Ende geschrieben oder öffentlich beurkundet) an. Hierfür wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben, ebenso für das Deponieren von Testamenten. Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die medizinischen Massnahmen bespricht und auch entscheidet. Für Patientenverfügungen sind aber die Gemeinden als Aufbewahrungsort ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tage im Jahr innert kürzester Zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden können. Es wird empfohlen, dass die Patientenverfügung beim Arzt (Hausarzt) oder den Angehörigen hinterlegt wird; die Gemeindeverwaltung nimmt keine Patientenverfügungen ins Depot. Die Patientenverfügung ist schriftlich (d.h. muss nicht eigenhändig geschrieben sein) zu errichten, zu datieren und zu unterzeichnen.
Präsidialabteilung + Sozialabteilung Aarberg | Patientenverfügungen / Vorsorgeaufträge | ||
Normalien Strassen- und Tiefbau | 1. Sicherheitsfläche 10. Einlaufroste / Strassenroste 11. Randstein RN 15 12. Randstein 30 13. Stellstein SN 16, SN 12, SN 10 14. Stellplatte SN 8 15. Pflastersteine 11/13, ein-/zweireihig 16. Pflastersteine 14/16, ein-/zweireihig 17. Allgemeine Bedingungen Strassenaufbrüche 18. Ausführungsvorschriften Strassenaufbrüche 2. Normalprofil Hauptstrasse, Nebenstrasse 3. Kontrollschacht aus Fertigelementen 4. Einlaufschacht 5. Einlaufschacht mit setilichem Einlauf 6. Schlammsammler mit Einlaufrost 7. Schlammsammler mit seitlichem Einlauf 8. Schlammsammler mit seitlichem Einlauf / Rost 9. Schachtabdeckungen höhenverstellbar | ||
Kommunale Arbeitspraktikas ![]() Hier finden Sie sämtliche Unterlagen zu kommunalen Arbeitspraktikas. | Kommunale Arbeitspraktikas - Flyer Kommunale Arbeitspraktikas - Konzept und Mustervertrag | ||
Hallenbelegungspläne Sporthallen Aarberg ![]() Hallenbelegungspläne Sporthallen Aarberg | Belegungsplan Indoor Winter 2019-2020 Belegungsplan Outdoor Winter 2019-2020 | ||
Plakatständer ![]() Wir haben 6 Standorte, an welchen Sie Ihre Plakate während 14 Tagen aufhängen können. Standorte: Kreisel Lyss-Strasse | Gesuch Plakatständer | ||
Kindertagesstätte Stärneschloss ![]() Öffnungszeiten Kontakt | Kita Stärneschloss | ||
Kindertagesstätte Zwärgehuus ![]() Öffnungszeiten Kontakt Telefon 079 767 22 33 | Zwärgehuus | ||
öffentliche Parkplätze | öffentliche Parkplätze | ||
eBau ![]() eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern Ab dem 1. März 2021 können Sie uns Ihr Baugesuch mit eBau elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben ca. im Jahr 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.be.ch/projekt-ebau Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an servicedesk@bedag.ch oder Tel. 031 306 72 54. Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an die Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg, bau@aarberg.ch oder Tel. 032 391 25 25. | Wegleitung: BE-Login Registration Wegleitung: BE-Login meine Daten verwalten |
Stadt Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Aufgrund der bundesrätlichen Beschlüsse vom 17. Februar 2021 gelten wie bisher und bis auf weiteres für die Gemeindeverwaltung folgende reduzierten Schalteröffnungszeiten:
Montag / Dienstag / Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr durchgehend
Reguläre Öffnungszeiten
Montag 08:00h - 11:30h / 14:00h - 17:00h
Dienstag 08:00h - 11:30h / 14:00h - 17:00h
Mittwoch geschlossen / 14:00h - 18:00h (AHV-Zweigstelle ist nicht besetzt)
Donnerstag 08:00h - 11:30h / 14:00h - 17:00h
Freitag 08:00h - 14:00h
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
Stadt Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
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Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 14.00 Uhr durchgehend
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Montag 08:00h - 11:30h / 14:00h - 17:00h
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Mittwoch geschlossen / 14:00h - 18:00h (AHV-Zweigstelle ist nicht besetzt)
Donnerstag 08:00h - 11:30h / 14:00h - 17:00h
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Bauabteilung | 032 391 25 25 |
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Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
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Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
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