Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung ist regional organisiert. Das Abwasser aus der Gemeinde Aarberg wird einem Hauptsammelkanal zugeführt. Dieser erstreckt sich von Aarberg bis Lyss, wo sich die regionale Abwasserreinigungsanlage (ARA) befindet.

Dem Gemeindeverband ARA Region Lyss sind 11 Gemeinden angeschlossen. Die Sammelkanäle der Gemeinde werden zum grössten Teil im Mischsystem betrieben.

Nachdem im Jahre 2005 die generelle Entwässerungsplanung (GEP) genehmigt worden ist, werden die damals festgestellten Mängel gemäss einem Mehrjahresplan nach und nach saniert. Dazu muss die Gemeinde einige Millionen an Kosten investieren, um den gesetzlichen Vorschriften nachzukommen.

Aarberg
Länge Rohrnetz ~35 km
Kontrollschächte Gemeinde 842
Kontrollschächte ARA 186

Was wir Ihnen bieten
Wir leiten für die Bevölkerung, das Gewerbe und die Industriebetriebe von Aarberg die Abwässer über die Hauptsammelkanäle in die ARA. Bei Starkregen wird ein Teil des Schmutzwassers in unseren Regenrückhaltebecken gehalten und später dosiert an die ARA abgegeben. Ist die anfallende Abwassermenge grösser (z.B. bei Gewitterregen), wird nur der sogenannte Schmutzstoss zurückbehalten; das Regenwasser fliesst dann über die Regenentlastungen in die alte Aare oder in den Hagneckkanal. Dank diesem Vorgehen können die Abwasserkanäle ökonomisch dimensioniert werden.

Hauptaufgabengebiete

  • Sicherstellung einer permanenten Abwasserentsorgung
  • Planung, Erstellung, Sanierung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungen und Anlagen
  • Betrieb und Unterhalt der Anlagen und Leitungen
  • Information der Bevölkerung über die Belange des Abwassers

Gebühren

Einmalige Anschlussgebühren
Bei der Erstellung, Anpassung und Erneuerung von Anlagen ist für jeden Anschluss eine Anschlussgebühr zu bezahlen. Die Anschlussgebühr wird einerseits aufgrund der Belastungswerte (Fr. 200.00 plus MWST pro BW) erhoben. Andererseits ist für sämtliche Flächen (Dach-, Hof- und Strassenflächen), die ans öffentliche Leitungsnetz angeschlossen sind, ein Flächenbetrag pro m2 (Fr. 10.00 plus MWST pro m2) zu leisten.

Wiederkehrende Gebühren

Zur Deckung der Kapitalkosten und Einlage in die Spezialfinanzierung sowie zur Deckung der Betriebskosten sind wiederkehrende Gebühren (Grund- und Verbrauchsgebühren) zu bezahlen.

Die Grundgebühr wird einerseits pro angeschlossenem Gebäude (jährlich Fr. 200.00 plus MWST) und pro zusätzlicher Wohnung (jährlich Fr. 150.00 plus MWST) und andererseits der Gebäudegrundfläche mit einem Zuschlag von 50% für Hof- und überragende Dachflächen als Anteil für das an das öffentliche Leitungsnetz angeschlossene Regenabwasser (Fr. 0.50 plus MWST pro m2) erhoben.

Die Verbrauchsgebühr (Fr. 2.00 plus MWST pro m3) wird aufgrund des Abwasseranfalls erhoben. Dieser wird dem Wasserverbrauch gleichgesetzt.

Wer Regenabwasser von Hof- und Dachflächen nicht in die Kanalisation einleitet, kann einen Abzug (Fr. 0.50 plus MWST pro m2) geltend machen. Der Abzug richtet sich nach dem Anteil der Gebäudefläche, welcher nicht ans öffentliche Leitungsnetz angeschlossen ist.

Rückstau aus dem Kanalnetz

Informationen zum Thema Rückstau finden Sie in der Informationsbroschüre " Wie schüzte ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?".

Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement
Das aktuelle Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenreglement finden Sie hier.

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