Sie möchten wissen, welche Grabarten auf dem Friedhof Aarberg zur Verfügung stehen? Sie möchten den Ablauf der Abdankungsfeier besprechen? Sie hätten gerne nähere Angaben zum Ansetzen einer Bestattung, zu den Beisetzungszeiten, zur Aufbahrungshalle oder zum Ablauf der Abdankungsfeier auf dem Friedhof? Für diese und weitere Fragen und Anliegen sind wir für Sie da. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.
Die Mitarbeitenden der Bauabteilung und des Friedhofs Aarberg stehen Ihnen für Auskünfte rund ums Thema Bestattung zur Verfügung und helfen Ihnen bei Ihren Anliegen gerne weiter. Merkblatt Bestattungen
Zur Orientierung finden Sie hier einen Plan des Friedhofs.
Den Friedhof finden Sie an der Ecke Bielstrasse / Dietlerstrasse. Der Friedhof ist durchgehend geöffnet.
So individuell wie das Leben sind unsere Bedürfnisse und Wünsche für die Totenruhe. Auf dem Friedhof Aarberg können Sie daher unter verschiedenen Grabarten wählen. Die Bauabteilung oder die Friedhofsmitarbeitenden beraten Sie auf Wunsch gerne.
Die Beisetzung und die Pflege des Grabes sind mit Kosten verbunden. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen. Hier können Sie sich über die Kosten der verschiedenen Grabarten informieren. Gebührentarif Bestattungen
Urnen-Reihengrab Merkblatt Urnen-Reihengrab
Beim Urnen-Reihengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt. Die Urnen-Reihengräber sind charakteristisch in Gräberreihen angeordnet und in der Reihenfolge der Beisetzung zugeteilt. Der Grabplatz muss mit einem Grabmal (Grabstein/Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Urnen-Themengrab Urnen-Themengrab
Beim Urnen-Themengrab wird die Urne in der Erde beigesetzt. Es können max. 2 Urnen an einem Grabplatz beigesetzt werden. Das Grabfeld ist nach einem Thema gestaltet, wie z.B. Bienenwiese oder Kirschblüte. Am Grabplatz erfolgt die einheitlich gestaltete Namensnennung auf einer Grabplatte und es steht ein kleiner Ablageplatz für Blumen und Kerzen zur Verfügung. Eine individuelle Bepflanzung und ein individuelles Grabmal sind nicht möglich.
Gemeinschaftsgrab Mitte oder Rasenanlage Merkblatt Gemeinschaftsgrab
Charakteristisch für das Gemeinschaftsgrab ist die Gestaltung des ganzen Grabfeldes ohne zwingende Angaben der beigesetzten Personen und ohne individuelle Bepflanzung.
Bei dieser Grabart können Urnen im Gemeinschaftsgrab Mitte wie auch in der Rasenanlage ums Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden.
Beim Gemeinschaftsgrab Mitte handelt es sich um ein Mehrfachgrab. Die sterblichen Überreste werden zu den bisher beigesetzten Personen gelegt.
Beim Gemeinschaftsgrab Rasenanlage handelt es sich um Einzelgräber. Hier wird die Urne in einem vorgegebenen Raster direkt in der Erde beigesetzt.
Erdbestattungen-Reihengrab Merkblatt Erdbestattungen-Reihengrab
Die Erdbestattung eines Sarges in einem Reihengrab ist eine traditionelle Bestattungsart. Durch die Anordnung Grab an Grab entstehen die bekannten Gräberreihen, welche viele Schweizer Friedhöfe prägen. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Bestattung zugeteilt und müssen mit einem Grabmal (Grabstein/Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Doppel-/Familiengrab Merkblatt Doppel-/Familiengrab
Über das Leben hinaus als Paar oder Familie vereint zu bleiben - diese Möglichkeit bietet das Doppel-/Familiengrab. Auf solch einem Grabplatz ist die Anzahl Beisetzungen auf vier beschränkt. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Bestattung zugeteilt und müssen mit einem Grabmal (Grabstein/Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Kindergrab Merkblatt Kindergrab
Mit dem speziellen Grabfeld für Kinder bis 12 Jahre gibt der Friedhof Aarberg dem Bedürfnis nach einem eigenen Ort der Trauer um verstorbene Kinder Raum. Der Grabplatz für Urnen- oder Sarggräber wird durch die Bauabteilung zugewiesen. Das Kindergrab muss mit einem Grabmal (Grabstein/Kreuz) und einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.
Kinder-Gemeinschaftsgrab Merkblatt Kinder-Gemeinschaftsgrab
Das Kinder-Gemeinschaftsgrab ist eine Grabart, bei welcher Urnen in einem vorgegebenen Raster in der Erde beigesetzt werden. Charakteristisch für dieses Gemeinschaftsgrab ist die Gestaltung des ganzen Grabfeldes ohne zwingende Angaben der beigesetzten Personen und ohne individuelle Bepflanzung.
Ebenfalls können in dem Grabfeld Sternenkinder beigesetzt werden. Die Definition Sternenkinder richtet sich nach Art. 9a – 9c ZStV (Zivilstandsverordnung). Ein individueller Grabschmuck ist nicht möglich. Blumen oder Kerzen zum Gedenken können an dafür vorgesehenen gemeinsamen Plätzen niedergelegt werden.
Die Gemeinde bietet auf Wunsch eine kostenpflichtige Grabbepflanzung an. Wenn Sie sich über die Bepflanzung von Gräbern informieren möchten, kontaktieren Sie die Bauabteilung.
Auch Menschen, die über kein Vermögen verfügen, sollen nach ihrem Tod einen würdigen Abschied erhalten.
Verstirbt eine Person mit Wohnsitz in Aarberg und kann die Bestattung nicht aus dem Nachlass bezahlt werden, besteht Anspruch auf eine unentgeltliche Bestattung.
Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person kein Vermögen hinterlässt und die Erben das Erbe ausschlagen. Haben die Erben die Erbschaft angenommen, haften sie für die Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers, auch wenn der Nachlass die Kosten nicht decken kann.
Eine unentgeltliche Bestattung beinhaltet:
• einen einfachen Sarg und die Einsargung
• das Leichenhemd
• die Überführung innerhalb der Gemeinde oder von einem Spital, Heim oder Institution im Verwaltungskreis zum Aufbahrungsort
• die Aufbahrung
• die Bestattung oder Kremation und Beisetzung in einem Reihengrab (Sarg oder Urne) oder im Gemeinschaftsgrab
• die Grabnummer
• das Grabkreuz
• unumgängliche administrative Aufwendungen
Wer für eine unentgeltliche Bestattung weitergehende Ansprüche stellt, hat für die Mehrkosten aufzukommen.
Wichtig: Die Angehörigen haben ein Gesuch zu stellen und nachzuweisen, dass die Anspruchsvoraussetzungen gemäss dem Bestattungs- und Friedhofsreglement erfüllt sind.
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Herbstöffnungszeiten
Ab Montag, 23. September 2024 gelten bis und mit Freitag, 11. Oktober 2024 folgende reduzierte Herbstöffnungszeiten:
Montag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Schwimmbad | 032 392 23 84 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
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