Aarberg Stedtli
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Kindes- und Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutz

Mit der Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) obliegt die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr den kommunalen Vormundschaftsbehörden, sondern überregionalen und professionellen Fachbehörden (Art. 440 ZGB), den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Für die Einwohnergemeinde Aarberg und die der Sozialabteilung angeschlossenen Vertragsgemeinden ist die KESB Seeland, welche ihren Sitz in Aarberg hat, zuständig. Die Sozialabteilung nimmt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowohl Aufgaben im freiwilligen Bereich sowie auch Aufgaben im Auftrag der KESB wahr.

 

Im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich)

  • Beratung von unverheirateten Eltern bei der Festlegung von Unterhalts-beiträgen und bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ihr Kind
  • Beratung von unverheiratet getrennten und geschiedenen Eltern bei der einvernehmlichen Abänderung von Unterhaltsbeiträgen für ihr Kind
  • Beratung von Erwachsenen und Vermittlung von Fachstellen in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Finanzen

 

Im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich)

  • Abklären von Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene
  • Führen von Beistandschaften und Vormundschaften sowie Erziehungs-aufsicht für Kinder und Jugendliche bis Volljährigkeit
  • Führen von Beistandschaften mit und ohne Einkommens- und Vermögensverwaltung für Erwachsene

 

Noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, wenden Sie sich an:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland KESB
Stadtplatz 33
3270 Aarberg

Telefon: 031 636 30 30
E-Mail

 

KESB Seeland
Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Bern
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