Aarberg Stedtli

Bestattungswesen

Bestattungswesen

Ansetzung der Beerdigung

Bestattet wird in der Regel von Montag bis Freitag um 13.30 Uhr. Die Beerdigung ist von der Aufbahrungshalle aus durchzuführen. Ein Leichenzug findet in der Regel nicht statt. Die Anordnung des Transportes der Leiche zur Kremation oder nach auswärts ist von den Hinterbliebenen zu veranlassen.

 

Grabplatz

Die Gemeinde stellt Grabplätze zur Verfügung, ohne Rücksicht auf die bürgerliche und konfessionelle Stellung oder Familienzugehörigkeit des Verstorbenen.

Für Kindergräber (bis 12 Jahre) besteht ein besonderes Feld.

 

Urnenbestattungen

Urnen können in allen Grabfelder beigesetzt werden. Es gibt spezielle Urnen-Reihengräber, bei welchen eine zweite Urne auf einem bestehenden Urnen-Reihengrab beigesetzt werden kann, sofern dieses nicht länger als 15 Jahre besteht. Die Benützungsdauer des Grabes wird dadurch aber nicht verlängert.

 

Erdbestattungen

Für Erdbestattungen gibt es spezielle Reihengräber. In ein Reihengrab Erdbestattung kann zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Urne beigesetzt werden, sofern dieses nicht länger als 15 Jahre besteht. Erdbestattungen können auch in Doppel-/Familiengräber vorgenommen werden.

 

Bestattungen Doppel-/Familiengräber

Auf Doppel-/Familiengräber können zwei Erdbestattungen vorgenommen werden. Zusätzlich können zwei Urnen auf das Doppelgrab bestattet werden. Wird eine Zweit- oder Drittbestattung vorgenommen, kann die Grabesruhe nach Ablauf der ersten 25 Jahre auf Gesuch hin einmalig um weitere 25 Jahre verlängert werden.

 

Gemeinschaftsgrab Mitte oder Rasenanlage

Es können Urnen sowohl im Gemeinschaftsgrab Mitte wie auch in der Rasenanlage direkt ums Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden. Bei einer Beisetzung in der Rasenanlage sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

 

Themengrab

Beim Themengrab handelt es sich um Einzel- und Doppelgräber, d.h. es können max. zwei Urnen im gleichen Grab bestattet werden. Bei einer Beisetzung in ein Themengrab sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

 

Grabesruhe

Die Grabesruhe für eine Erstbestattung beträgt 25 Jahre. Wird eine Zweitbestattung auf ein Reihengrab vorgenommen, kann die Grabesruhe von 25 Jahre nicht zugesichert werden.

Generell gilt, wer eine garantierte Grabesruhe von 25 Jahren wünscht, muss ein neues Grab beantragen.

 

Räumung der Grabfelder

Die Gräber dürfen nicht vor Ablauf von 25 Jahren geräumt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann die Aufhebung von Grabfeldern verfügt werden. Die Verfügung wird im Amtsanzeiger publiziert. Für die Räumung wird eine Frist von mindestens drei Monaten gesetzt. Nach dieser Frist kann die Gemeinde über nicht geräumte Gräber verfügten.

 

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Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Personalausflug 2024 der Gemeindeverwaltung Aarberg; Schliessung der Schalter

Am Freitag, 26. April 2024 bleiben die Schalter und Telefone der Präsidialabteilung, Finanzabteilung, AHV-Zweigstelle, Bauabteilung, Sozialabteilung, Werkhof, Schwimmbad und Bibliothek aufgrund des Personalausfluges geschlossen.

Ab Montag, 29. April 2024 sind wir wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

Abteilungen

 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Schwimmbad 032 392 23 84
 Sozialabteilung 032 391 25 30
 Werkhof Aarberg 032 392 24 40
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