Aarberg Stedtli

Zivilstandsänderungen

Zivilstandsänderungen

Geburt
Nachdem die Geburt beim zuständigen Zivilstandsamt registriert wurde, erhalten wir eine Geburtsmeldung. Bitte bringen Sie uns bei der nächsten Gelegenheit Ihre Niederlassungsausweise vorbei. Sie erhalten von uns neue.

Wir benötigen anschliessend noch folgende Angaben Ihres Kindes:
• Krankenkasse
• Konfession


Todesfall
Der Tod einer Einwohnerin, eines Einwohners wird unserer Einwohnerkontrolle durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Im Anschluss daran senden wir der Ehepartnerin, dem Ehepartner einen auf den neuen Zivilstand lautenden Niederlassungsausweis.

Merkblatt „Todesfall in der Familie – was ist zu tun?"
 

Heirat / Eintragung Partnerschaft
Wir erhalten die Mitteilung vom zuständigen Zivilstandsamt und bestellen Ihnen die neuen Heimatscheine, da die Zivilstandsänderung bewirkt, dass die bisherigen Heimatscheine ungültig geworden sind. Nach Erhalt der neuen Papiere, stellen wir Ihnen neue Niederlassungsausweise aus. Wir verrechnen Ihnen die anfallenden Kosten und bitten Sie, die alten Niederlassungsausweise bei uns abzugeben.

Informationen zum externen Zeremonielokal in Aarberg finden Sie im untenstehenden Dokument oder unter www.pom.be.ch.


Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft
Die Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wird uns durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Auch diese Zivilstandsänderung bewirkt, dass neue Heimatscheine ausgestellt werden müssen. Wir bestellen die neuen Papiere für Sie. Die anfallenden Kosten werden wir Ihnen anschliessend verrechnen und stellen Ihnen den neuen Niederlassungsausweis zu. Bitte lassen Sie uns Ihren alten Niederlassungsausweis zukommen. Dieser wird mit der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ebenfalls ungültig.


Familienname der Ehefrau nach der Scheidung
Aufgrund von Art. 119 Abs. 1 ZGB behält die Frau den bei der Heirat erworbenen Familiennamen. Sie hat aber innert 1 Jahr die Möglichkeit, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegenüber dem Zivilstandsamt zu erklären, dass Sie den angestammten (ledigen) Namen oder den Namen, den Sie vor der Heirat trug, wieder führen möchte.

Präsidialabteilung
Einwohnerkontrolle / Präsidialabteilung

Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Herbstöffnungszeiten

Ab Montag, 25. September 2023 gelten bis und mit Freitag, 13. Oktober 2023 folgende reduzierte Herbstöffnungszeiten:

Montag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Dienstag- und Donnerstagnachmittag
Verwaltung geschlossen!

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

Abteilungen

 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Schwimmbad 032 392 23 84
 Sozialabteilung 032 391 25 30
 Werkhof Aarberg 032 392 24 40
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