Aarberg Stedtli

Betreuungsgutscheine

Betreuungsgutscheine

Per 1. August 2020 wurden in Aarberg Gutscheine für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen eingeführt. Im Sinne eines Pilotbetriebs werden die Betreuungsgutscheine für die Dauer von zwei Jahren unlimitiert (ohne Kontingent) ausgegeben.

Die Betreuungsgutscheine für August 2021 können ab Frühling 2021 via kantonalem Portal (www.kiBon.ch) beantragt werden. Die Gutscheine können durch die Eltern bei einem Betreuungsangebot ihrer Wahl eingelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Anbieter über eine Zulassung des Kantons verfügen.

 

Was sind Betreuungsgutscheine?

Die Eltern erhalten von der Gemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl im Kanton Bern einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien.

 

Wie hoch ist die Subvention pro Tag / pro Stunde?

Die maximale Vergünstigung für vorschulpflichtige Kinder unter zwölf Monaten liegt bei

  • 150.00 Franken pro Tag in einer Kita.
  • 12.75 Franken pro Betreuungsstunde in einer Tagesfamilie.

 

Die maximale Vergünstigung für vorschulpflichtige Kinder ab zwölf Monaten liegt bei

  • 100.00 Franken pro Tag in einer Kindertagesstätte.
  • 8.50 Franken pro Betreuungsstunde in einer Tagesfamilie.

 

Die maximale Vergünstigung für schulpflichtige Kinder ab dem Eintritt in den Kindergarten liegt bei

  • 75.00 Franken pro Tag in der Kindertagesstätte.
  • 8.50 Franken pro Betreuungsstunde in einer Tagesfamilie.

 

Die Eltern zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag bzw. 70 Rp. pro Stunde selber an die Betreuungskosten. Der Gutscheinbetrag wird vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des KITA-Angebots abhängig.

 

Limitierung der Betreuungsgutscheine

Der Kanton überlässt es den Gemeinden, die Gutscheine zu limitieren oder das Alter der Kinder für die subventionierte familienexterne Kinderbetreuung zu begrenzen. Die Gemeinde Aarberg sieht zurzeit keine Kontingentierung vor.

 

Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?

Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern gemäss Bestimmungen des Kantons folgende Bedingungen erfüllen:

 

1. Die Familie braucht die Betreuung

Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40% bzw. 140% betragen. Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation).

Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind, erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Indikation wird durch eine Fachstelle (i.d.R Sozialdienst oder Mütter- und Väterberatung) bestätigt. 

2. Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen

Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebendem Einkommen bis zu
Fr. 160‘000.00 ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird gleich wie heute auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.

 

Wie wird das Betreuungspensum festgelegt?

Bei Eltern, die ein Gesuch stellen, weil sie arbeiten, Arbeit suchen, einer berufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Indikation vorliegt, ist der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine vom Ausmass der Beschäftigung abhängig.

 

In der Gemeinde Aarberg entspricht das vergünstigte Betreuungspensum bei Alleinerziehenden maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%. D.h. ein Paar, welches gemeinsam 140% arbeitet, würde einen Gutschein für 60%, eine alleinerziehende Person, welche zu 60% erwerbstätig ist, würde einen Betreuungsgutschein im Rahmen von 80% erhalten.

Bei einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs wird ein Betreuungsgutschein im Umfang von 40% verfügt. Bei Gutscheinen zur sozialen Integration legt die zuständige Fachstelle das Betreuungspensum fest (je nach Indikation zwischen 20 - 60%).

 

Betreuungsgutschein beantragen

In der Gemeinde Aarberg werden künftig die  Betreuungsgutscheine online beantragt werden können. Für jedes Kind muss ein Gutschein beantragt werden. Der Kanton Bern hat die online-Plattform kiBon eingeführt und stellt diese den Gemeinden, Kitas sowie den Eltern kostenlos zur Verfügung. Über die online-Plattform wird zukünftig die gesamte Administration betreffend Betreuungsgutscheine abgewickelt. Sie können sich online über www.kibon.ch registrieren und anschliessend einen Betreuungsgutschein beantragen.

 

Die Vorteile von kiBon für Eltern kurz aufgelistet:

  • Eltern werden schrittweise und verständlich durch die Erfassung Ihrer Gesuchsdaten geführt.
  • Mit ihrem Login können Eltern jederzeit und überall auf ihre Daten zugreifen und den Bearbeitungsstand ihres Gesuchs überprüfen.
  • Meldepflichtige Änderungen der Verhältnisse können bequem erfasst werden.
  • Der Aufwand für Gesuche in den Folgejahren wird reduziert.
  • Bei einem Umzug in eine Gemeinde, die auch kiBon nutzt, müssen die Daten nicht erneut eingegeben werden.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Beantragen der Betreuungsgutscheine online über www.kibon.ch können Sie sich an die Präsidialabteilung Aarberg wenden (Tel 032 391 25 20).

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3270 Aarberg

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Personalausflug 2024 der Gemeindeverwaltung Aarberg; Schliessung der Schalter

Am Freitag, 26. April 2024 bleiben die Schalter und Telefone der Präsidialabteilung, Finanzabteilung, AHV-Zweigstelle, Bauabteilung, Sozialabteilung, Werkhof, Schwimmbad und Bibliothek aufgrund des Personalausfluges geschlossen.

Ab Montag, 29. April 2024 sind wir wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
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 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
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