Aarberg Stedtli
Aarberg Stedtli

Hundetaxe

Hundetaxe

Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.-- pro Hund. Gebührenpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres über 6 Monate alt sind. Die Taxe ist im August für das laufende Jahr zu bezahlen. Eine Aufteilung der Abgabe in pro rata Beträge ist nicht möglich.

Die Faktura für die Hundetaxe wird im August an die gemeldeten Hundebesitzer versandt. Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an oder teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

Hinterziehung von Hundetaxen
Mit Busse bis 5000 Franken wird bestraft, wer als taxpflichtige Person vorsätzlich oder fahrlässig bewirkt oder zu bewirken versucht, dass die Erhebung der Hundetaxe zu Unrecht unterbleibt oder die Hundetaxe unrechtmässig rückerstattet oder ungerechtfertigt erlassen wird.

Per 1. März 2018 treten die revidierte Tierseuchenverordnung TSV und Tierschutzverordnung TSchV in Kraft.

Das Gesetz fordert gemäss Tierseuchenverordnung 916.401 Artikel 16-18:

− Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

− Meldungen bei der Lieferung und Weitergabe von Mikrochips

− Meldepflichten der Tierhalter

− Einsicht, Bearbeitung und Aufbewahrung der Daten

− Hundeausweis

Aufgrund dieser Gesetzesforderungen betreibt die Identitas AG die Hundedatenbank AMICUS www.amicus.ch

Bitte beachten Sie zusätzlich die kantonalen Gesetzgebungen.

An- und Abmeldung Hund
Finanzabteilung
Hundetaxe / Hundesteuer
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen