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Hundetaxe / Hundesteuer

Persönliches
Hundetaxe / Hundesteuer

Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.-- pro Hund. Gebührenpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August des jeweiligen Jahres über 6 Monate alt sind. Die Taxe ist im August für das laufende Jahr zu bezahlen. Eine Aufteilung der Abgabe in pro rata Beträge ist nicht möglich.

 

Nähere Informationen finden Sie unter der nachfolgenden Dienstleistung.

Hundetaxe
Finanzabteilung
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