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Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)

Persönliches
Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)

Der Familienausweis dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand einer Familie. Die Ehegatten sind verpflichtet, ein Familienausweis zu beziehen. Ein unverheiratetes Elternteil kann auf Verlangen ein Familienausweis beziehen. Der Familienausweis wird dem Ehepaar im Anschluss an die Ziviltrauung am Trauungsort ausgehändigt, sofern mindestens ein Ehegatte in der Schweiz Wohnsitz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Es dient ausserdem zur Vorlage für die kirchliche Trauung.

Wenn der Familienausweis später oder auf Verlangen (bei unverheirateten Eltern) bezogen wird, so ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohn- oder Trauungsort) zuständig.

Präsidialabteilung

Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
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Personalausflug 2024 der Gemeindeverwaltung Aarberg; Schliessung der Schalter

Am Freitag, 26. April 2024 bleiben die Schalter und Telefone der Präsidialabteilung, Finanzabteilung, AHV-Zweigstelle, Bauabteilung, Sozialabteilung, Werkhof, Schwimmbad und Bibliothek aufgrund des Personalausfluges geschlossen.

Ab Montag, 29. April 2024 sind wir wieder für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

Abteilungen

 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Schwimmbad 032 392 23 84
 Sozialabteilung 032 391 25 30
 Werkhof Aarberg 032 392 24 40
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