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Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)

Persönliches
Familienausweis (ehem. Familienbüchlein)

Der Familienausweis dient im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als Ausweis über den Bestand einer Familie. Die Ehegatten sind verpflichtet, ein Familienausweis zu beziehen. Ein unverheiratetes Elternteil kann auf Verlangen ein Familienausweis beziehen. Der Familienausweis wird dem Ehepaar im Anschluss an die Ziviltrauung am Trauungsort ausgehändigt, sofern mindestens ein Ehegatte in der Schweiz Wohnsitz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Es dient ausserdem zur Vorlage für die kirchliche Trauung.

Wenn der Familienausweis später oder auf Verlangen (bei unverheirateten Eltern) bezogen wird, so ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes (nicht Wohn- oder Trauungsort) zuständig.

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Ab Montag, 23. September 2024 gelten bis und mit Freitag, 11. Oktober 2024 folgende reduzierte Herbstöffnungszeiten:

Montag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
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Freitag 09.00 – 14.00 Uhr

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 032 391 25 15
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