Zur Startseite
Zur Startseite

Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung in die Schweiz

Arbeit
Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung in die Schweiz
Schweizerinnen und Schweizer, die in die Schweiz zurückkehren und hier arbeitlos sind, haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädiung, wenn sie sich im Ausland innerhalb der letzten 2 Jahre in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis von mindestens 6 Monaten Dauer befanden. Das Arbeitsverhältnis im Ausland ist mittels Lohnausweis nachzuweisen.
AVA Amt für Arbeitslosenversicherung Biel
Sozialabteilung
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen