Aarberg Stedtli
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Einbürgerungen

Einbürgerungen

Zuständige Person:

Sandra Läng
Beauftragte im Einbürgerungswesen
Gemeinde Lyss
Marktplatz 6
3250 Lyss
T 032 387 03 41
sandra.laeng@lyss.ch
 

Ordentliche Einbürgerung
Damit ein Gesuch um Einbürgerung gestellt werden kann, muss die ausländische Person in der Schweiz eine Wohnsitzdauer von mindestens 10 Jahren nachweisen. Davon müssen mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der Einbürgerungsgemeinde vor Einreichung des Gesuchs erfolgen. Die Wohnsitzdauer zwischen dem 8. und 18. Altersjahr zählt doppelt.

Auf dem Gesuch werden Angaben zur Person gemacht und sämtliche verlangte Dokumente müssen eingereicht werden. Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

 Weitere Informationen finden Sie unter Kanton Bern Ordentliche Einbürgerung


Erleichtere Einbürgerung
Eine erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich:

• wer mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist. Erfordernisse:
5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, seit 1 Jahr hier wohnhaft und 3 Jahre eheliche Gemeinschaft oder 6 Jahre eheliche Gemeinschaft bei Wohnsitz im Ausland

• wer einen ausländischen Vater und eine schweizerische Mutter hat und vor dem 1. Juli 1985 geboren wurde

• wer einen ausländischen Vater und eine Mutter hat, die das Schweizerbürgerrecht durch eine frühere Ehe mit einem Schweizer erworben hat.

Präsidialabteilung
Einbürgerung, Einwohnerkontrolle / Präsidialabteilung
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