Aarberg Stedtli
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Hunde (gefährliche)

Hunde (gefährliche)

Im Kanton Bern sind die Gemeinden für alle Bereiche zuständig, welche die Sicherheit von Gemeindebürgerinnen, Gemeindebürgern, Tieren und Sachen betreffen. Wir sind demzufolge verpflichtet, bei auffälligen Hunden resp. deren Halterinnen und Halter die notwendigen Massnahmen anzuordnen, damit weder Personen, Tiere noch Sachen zu allfälligen Schäden kommen.

 

Folgende Massnahmen können ergriffen werden:

  • Leinenzwang
  • Maulkorbpflicht
  • Ausbruchsichere Räume
  • Verhaltensabklärungen / Therapien mit dem Tierarzt

Des weiteren können in Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalterämtern oder dem kantonalen Veterinärdienst weitere Massnahmen wie Beschlagnahmung von Hunden, Hundehaltungsverbot oder gar Tötung von Hunden angeordnet werden.

Präsidialabteilung
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