Aarberg Stedtli
Aarberg Stedtli

Datensperre

Datensperre

Die Präsidialabteilung erteilt einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
• Name
• Vorname
• Jahrgang
• Beruf
• Geschlecht
• Adresse
• Zivilstand
• Heimatort
• Datum des Zu- bzw. Wegzuges

Alle übrigen Einwohnerdaten werden auch auf schriftliches Gesuch an Privatpersonen nicht erteilt.

Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihre Ehefrau und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.

 

Gründe für Datensperren sind:
• Schutz vor Neid und Missgunst
• Schutz vor Belästigungen
• Schutz vor Neugierde
• Sicherheitsprobleme
• Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
• Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.

Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Präsidialabteilung eingereicht werden.

Die Bekanntgaben bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen, wenn
• die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
• die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Präsidialabteilung
Einwohnerkontrolle / Präsidialabteilung
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