Aarberg Stedtli
Aarberg Stedtli

Grabmäler

Grabmäler

Das Aufstellen, Versetzen und Abändern von Grabmälern bedarf einer Bewilligung der zuständigen Kommission. Das Gesuch ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Bauabteilung, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg einzureichen. Dem Gesuch ist eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 im Doppel beizufügen.

Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören.

Bauabteilung
Bestattungswesen
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