Pflegekinderbewilligung
Wer ein Kind oder einen Jugendlichen bis zu 18 Jahren für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in seinem Haushalt aufnehmen will, benötigt hierfür gemäss eidgenössischer Pflegekinderverordnung (PAVO) und kantonaler Pflegekinderverodnung (PVO) eine Pflegekinderbewilligung der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegekinderbewilligung sind in den Richtlinien für die Fremdunterbringung eines Kindes konkretisiert. Die Standards für die Unterbringung und Betreuung von Kindern ausserhalb ihrer Herkunftsfamilie bilden einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die Betreuung des Kindes.
Wer ein bestimmtes Kind aufnehmen will, reicht bei der zuständigen KESB vor der Aufnahme des Kindes das Gesuch um Erteilung einer Pflegekinderbewilligung ein.
Wer bereit ist, die Aufgabe als Pflegeeltern für ein unbekanntes Kind zu übernehmen, reicht bei der zuständigen KESB das Gesuch um Erteilung einer generellen Bewilligung ein.
Sie finden sämtliche Unterlagen, Informationen und Formulare unter Kinder in Pflegefamilien, Kindes- und Erwachsenenschutz.
Pflegekinderaufsicht
Die Pflegekinderaufsicht ist die Stelle für Abklärungen und Fragen betreffend Erteilung von Bewilligungen zur Aufnahme von Familienpflegekindern im Auftrag der zuständigen KESB. Sie übt die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht über die bewilligten Pflegeverhältnisse aus. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen und ist Ansprechperson bei Fragen zum Thema Adoption.
Familienergänzende Kinderbetreuung
Vermittlung von Tagesfamilien über den Verein Kindertagesstätte Lyss.
Kontakt: Frau Bürgi, Tel 079 766 37 74
In Lyss bestehen Angebote an familienergänzender Kinderbetreuung. Eltern, die für ihre Kinder eine Spielgruppe etc. suchen, werden auf die Adressliste verwiesen.