Aarberg Stedtli
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Bauversicherung

Bauversicherung

Grundsätzlich sind alle Erzeugnisse der Bautätigkeit (Neu-/Anbau, Um-/Ausbau, Renovationen) die zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet sind und einem bleibenden Zweck dienen, bei der GVB zu versichern und durch Zuteilung einer Gebäudenummer zu kennzeichnen. Für Bauvorhaben ab Fr. 20'000.00 ist der Abschluss einer Bauversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Unter diesem Bauwert ist eine freiwillige Versicherung auf Wunsch möglich.

Das Risiko von Feuer- und Elementarschäden während der Bauzeit ist erfahrungsgemäss stark erhöht. Deshalb ist die Bauversicherung, die Ihre Investition schützt, obligatorisch.


Achtung: Separat anmelden

Eine erteilte Baubewilligung schliesst nicht automatisch eine GVB-Bauversicherung ein. Diese ist durch den Architekten oder durch den Gebäudeeigentümer bzw. Bauherrn bei der GVB separat anzumelden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren
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