Aarberg Stedtli
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Schnurgerüstabnahme

Schnurgerüstabnahme

Die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person gibt der Gemeindebaupolizeibehörde unter Verwendung der amtlichen Formulare vor Baubeginn (SB1) und nach Vollendung der Bauarbeiten (SB2) Erklärungen über die Einhaltung der Baubewilligung und der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen ab.

Im Weiteren meldet sie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen und sorgt dafür, dass der Baufortschritt die ordnungsgemässe Abwicklung dieser Kontrollen nicht verhindert oder erschwert.

 

Die Schnurgerüstabnahme erfolgt durch den Nachführungsgeometer (RSW AG, Lyss)

weitere Informationen:
Siehe in der Dienstleistung "Bauabnahme"

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren
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