Aarberg Stedtli
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Bauabnahme

Bauabnahme

Information über den Baustatus
Die Gemeindebaupolizeibehörde hat darüber zu wachen, dass bei der Ausführung von Bauvorhaben die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen, Auflagen, und Bedingungen der Baubewilligung eingehalten werden. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauvorhaben auf der Grundlage einer baupolizeilichen Selbstdeklaration der darüf verantwortlichen Person (wird während dem Baubewilligungsverfahren vom Gesuchsteller definiert).

 

Die Gemeindebaupolizeibehörde führt folgende Pflichtkontrollen vor Ort durch:

  • Schnurgerüstabnahme => erfolgt durch die RSW AG, Lyss
  • Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz => erfolgt durch die Bauabteilung (vor dem Eindecken des Anschlusses)
  • Kontrolle der Versickerungsanlagen => erfolgt durch die Bauabteilung
  • Fachstelle: Die Gemeindebaupolizeibehörde kann Fachstellen zur Baukontrolle beiziehen, sofern deren Fachwissen für die Kontrolle nötig ist.

 

Die für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person gibt der Gemeindebaupolizeibehörde unter Verwendung der amtlichen Formulare vor Baubeginn (SB1) und nach Vollendung der Bauarbeiten (SB2) Erklärungen über die Einhaltung der Baubewilligung und der darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen ab.

Im Weiteren meldet sie den Zeitpunkt für die durchzuführenden Pflichtkontrollen und sorgt dafür, dass der Baufortschritt die ordnungsgemässe Abwicklung dieser Kontrollen nicht verhindert oder erschwert.

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren
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