Aarberg Stedtli
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Planungswesen

Planungswesen

Ortsplanung
Die Ortsplanung dient der räumlichen Entwicklung des Gemeindegebietes durch grundeigentümerverbindliche Festlegung der baulichen Nutzungsmöglichkeiten (Zonenplan und Baureglement) und Vorzeichnung und Koordination der weiteren Entwicklung durch behördeanweisende Konzepte und Richtpläne (z. B. Verkehrsrichtplan, Leitbild Gemeindeentwicklung).

 

 

Planungsaufgaben
Planungsaufgaben in der Gemeinde treten dort auf, wo Entwicklungen und Veränderungen stattfinden. Es ist Ziel der Raumplanung, Ansprüche und Bedürfnisse der Bevölkerung so aufeinander abzustimmen, dass unsere Lebensräume auch für kommende Generationen noch lebenswert sind. Die Behörde beschäftigt sich mit der Bereitstellung von verfügbaren Bauzonen, der massvollen Förderung der Siedlungsentwicklung, der Möglichkeit zu Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bzw. deren Erhalt in der Gemeinde, Verbesserung der Verkehrserschliessung und der Umweltqualität sowie der Erhaltung und Aufwertung der Landschaft.

Planungsbehörde in der Gemeinde ist der Gemeinderat, beraten von der Hochbaukommission.

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren
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