Aarberg Stedtli
Aarberg Stedtli

Ordnung und Sicherheit; Lärm

Ordnung und Sicherheit; Lärm

Wir danken der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in unserer Gemeinde.

Wohnlärm, Garten- und Hausarbeiten
Bei der Benützung von Wohnräumen, beim Verrichten häuslicher Arbeiten sowie beim Betrieb von Haushaltmaschinen und anderen mechanischen Geräten in und ausserhalb des Hauses ist auf die Mitmenschen und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.

Ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr sind das Musizieren, das Singen, die Tonwiedergabe, Haushaltslärm und ähnliche Tätigkeiten verboten, wenn die Nachbarschaft gestört wird.

Der Betrieb von Rasenmähern, Häckslern und anderen lärmintensiven Gartengeräten ist von Montag bis Freitag, ab 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr verboten. An Samstag ist der Betrieb ab 18.00 Uhr und am Sonntag und an allgemeinen Feiertagen generell verboten.

Feuerwerk
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass für Personen und Sachen keine Belästigungen oder Gefährdung entsteht. Die Sprengstoffgesetzgebung bleibt vorbehalten.

Das Abbrennen von Knall-Feuerwerk im Stedtli und um die Holzbrücke ist verboten und wird mit Busse bestraft.

Präsidialabteilung
Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen