Aarberg Stedtli
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Waffen

Waffen

Zuständigkeit
Im Kanton Bern obliegt der Vollzug des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1997 über Waffen, Waffenzubehör und Munition sowie der dazugehörigen Verordnung einzig der Kantonspolizei. Das „Waffen- und Sprengstoffbüro“ der Kantonspolizei wird auf den genannten Zeitpunkt administrativ und operativ tätig sein und sämtliche Waffenbereiche betreffenden Befugnisse und Aufgaben wahrnehmen und abschliessend behandeln.

Rolle der Gemeinde
Aufgrund der Anpassungen im Rahmen der Einführung des neuen Polizeigesetztes und der neuen Polizeiverordnung sowie der im August 2019 in Kraft tretenden EU-Waffenrichtlinie bzw. dem neuen Waffengesetz und der zugehörigen Verordnung, sind sämtliche waffenrechtliche Gesuche im Kanton Bern ab dem 1. August 2019 direkt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe) einzureichen. Dies betrifft folgende Gesuche:

  1. Waffenerwerbsscheine
  2. Waffenhandelsbewilligungen
  3. Waffentragbewilligungen
  4. Ausnahmebewilligungen

Die Gemeinden prüfen somit keine der obengenannten Begehren mehr.

Bezug und Einreichung
Sie können die entsprechenden Formulare im Internet herunterladen. Die vollständigen Formulare sind direkt beim Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern einzureichen.


• Formulare finden Sie unter www.police.be.ch

 

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