Aarberg Stedtli
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Lotteriebewilligung

Lotteriebewilligung

Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern.
Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgt.

 

Bezug und Einreichung
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Präsidialabteilung beziehen oder hier herunterladen.

Das Gesuchsformular ist vollständig, unterzeichnet und mit allen Beilagen beim Amt für Migration und Personenstand, Abteilung Fonds und Bewilligungen, Eigerstrasse 73, 3011 Bern einzureichen. Das Gesuch muss bis am 30. September des Jahres vor dem Beginn des Losverkaufs eingereicht werden. Der Entscheid über das Gesuch wird im Verlaufe des Monates November eröffnet. Auf verspätete Gesuche wird nicht eingetreten.

Weitere Informationen finden Sie unterl https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html.

Für allfällige Fragen steht Ihnen die Präsidialabteilung gerne zur Verfügung.

Gesuchsformular
Präsidialabteilung
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