Betriebsbewilligung
Das Führen eines Gastgewerbebetriebes benötigt eine entsprechende Bewilligung.
Die Betriebsbewilligung wird für ein bestimmtes Grundstück erteilt und legt die Betriebsart und den Umfang des bewilligten Betriebs fest. Für gastgewerbliche Betriebe ist eine der folgenden Betriebsbewilligungen erforderlich:
A Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
B Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
C Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
D Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank
E Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen
Bezug und Einreichung
Sie können das entsprechende Formular bei der Präsidialabteilung beziehen oder direkt im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme/Neueröffnung bei der Standortgemeinde des Betriebes abzugeben. Die Präsidialabteilung prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Formular
Gesuch für Betriebsbewilligung Gastgewerbe
Alkoholverkauf
Für den Verkauf alkoholischer Getränke ist eine der folgenden Betriebsbewilligungen erforderlich:
A Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
R Handel mit nicht gebrannten alkoholischen Getränken
S Handel mit nicht gebrannten und gebrannten alkoholischen Getränken
Bezug und Einreichung
Sie können das entsprechende Formular bei der Präsidialabteilung beziehen oder direkt im Internet herunterladen. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist spätestens 30 Tage vor der Übernahme/Neueröffnung bei der Standortgemeinde des Betriebes abzugeben. Die Präsidialabteilung prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Formular
Gesuch für Betriebsbewilligung; Handel mit alkoholischen Getränken
Einzelbewilligungen
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Speisen und Getränke ausgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Es gibt folgenden Einzelbewilligungen:
F Festwirtschaft
G Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke
T Handel mit alkoholischen Getränken
Eine Einzelbewilligung F wird verweigert, wenn der Anlass dem Ruhegebot an hohen Festtagen nach der Gesetzgebung über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen widerspricht.
Gesuche für gastgewerbliche Einzelbewilligungen können über den untenstehenden Link neu auch Online ausgefüllt und eingereicht werden.
Gesuchsformular gastgewerbliche Einzelbewilligung
Bezug und Einreichung
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Präsidialabteilung beziehen oder direkt im Internet herunterladen. Die vollständigen Formulare sind spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben, bei Grossanlässen mit über 500 Personen 60 Tage, bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage. Die Präsidialabteilung prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Für allfällige Fragen steht Ihnen die Präsidialabteilung Aarberg gerne zur Verfügung.