Meldepflicht für Schweizerinnen und Schweizer
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, persönlich bei der Präsidialabteilung oder online erfolgen.
Mitzubringen sind:
- Ausweis
- Sorgerechtsentscheid (bei Familien mit Kindern)
- Fr. 20.00 Anmeldegebühr pro volljährige Person
Als in Trennung/Scheidung lebender Elternteil können Sie mitumziehende Kinder anmelden, wenn Sie das Sorgerecht und die Obhut ausüben. Sie benötigen für die Anmeldung eine Bescheinigung, dass der andere Elternteil mit dem Wohnortswechsel einverstanden ist. Das Formular finden Sie untenangefügt.
Militärpflichtige melden den Zuzug beim Sektionschef Seeland, Papiermühlestrasse 17 V, Postfach, 3000 Bern 22, Tel. 031 634 92 11
Zivilschutzpflichtige dem GöSRA, Gemeindeverband öffentliche Sicherheit, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss, Tel. 032 387 03 05
Meldepflicht für ausländische Staatsangehörige
Die Anmeldung muss ab Zuzugsdatum innerhalb von 14 Tagen, bei der Präsidialabteilung persönlich erfolgen.
Zuzug aus dem Ausland (nicht visumspflichtige Länder):
Mitzubringen sind:
- Pass
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtscheine der Kinder
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
- Anmeldegebühr von Fr. 25.00 pro volljährige Person
Zuzug aus dem Ausland (visumspflichtige Länder):
Mitzubringen sind:
- Pass
- Ermächtigung zur Visumerteilung für die Schweizer Vertretung
- Arbeitsvertrag
- Mietvetrag
- Geburtscheine der Kinder
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
- Anmeldegebühr von Fr. 25.00 pro volljährige Person
Zuzug innerhalb der Schweiz (ausländische Staatsangehörige):
Mitzubringen sind:
- Pass
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Geburtscheine der Kinder
- Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
- Anmeldegebühr von Fr. 25.00 pro volljährige Person