Ansetzung der Beerdigung
Bestattet wird in der Regel von Montag bis Freitag um 13.30 Uhr. Die Beerdigung ist von der Aufbahrungshalle aus durchzuführen. Ein Leichenzug findet in der Regel nicht statt. Die Anordnung des Transportes der Leiche zur Kremation oder nach auswärts ist von den Hinterbliebenen zu veranlassen.
Grabplatz
Die Gemeinde stellt Grabplätze zur Verfügung, ohne Rücksicht auf die bürgerliche und konfessionelle Stellung oder Familienzugehörigkeit des Verstorbenen.
Für Kindergräber (bis 12 Jahre) besteht ein besonderes Feld.
Urnenbestattungen
Urnen können in allen Grabfelder beigesetzt werden. Es gibt spezielle Urnen-Reihengräber, bei welchen eine zweite Urne auf einem bestehenden Urnen-Reihengrab beigesetzt werden kann, sofern dieses nicht länger als 15 Jahre besteht. Die Benützungsdauer des Grabes wird dadurch aber nicht verlängert.
Erdbestattungen
Für Erdbestattungen gibt es spezielle Reihengräber. In ein Reihengrab Erdbestattung kann zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Urne beigesetzt werden, sofern dieses nicht länger als 15 Jahre besteht. Erdbestattungen können auch in Doppel-/Familiengräber vorgenommen werden.
Bestattungen Doppel-/Familiengräber
Auf Doppel-/Familiengräber können zwei Erdbestattungen vorgenommen werden. Zusätzlich können zwei Urnen auf das Doppelgrab bestattet werden. Wird eine Zweit- oder Drittbestattung vorgenommen, kann die Grabesruhe nach Ablauf der ersten 25 Jahre auf Gesuch hin einmalig um weitere 25 Jahre verlängert werden.
Gemeinschaftsgrab Mitte oder Rasenanlage
Es können Urnen sowohl im Gemeinschaftsgrab Mitte wie auch in der Rasenanlage direkt ums Gemeinschaftsgrab beigesetzt werden. Bei einer Beisetzung in der Rasenanlage sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Themengrab
Beim Themengrab handelt es sich um Einzel- und Doppelgräber, d.h. es können max. zwei Urnen im gleichen Grab bestattet werden. Bei einer Beisetzung in ein Themengrab sind biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Grabesruhe
Die Grabesruhe für eine Erstbestattung beträgt 25 Jahre. Wird eine Zweitbestattung auf ein Reihengrab vorgenommen, kann die Grabesruhe von 25 Jahre nicht zugesichert werden.
Generell gilt, wer eine garantierte Grabesruhe von 25 Jahren wünscht, muss ein neues Grab beantragen.
Räumung der Grabfelder
Die Gräber dürfen nicht vor Ablauf von 25 Jahren geräumt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren kann die Aufhebung von Grabfeldern verfügt werden. Die Verfügung wird im Amtsanzeiger publiziert. Für die Räumung wird eine Frist von mindestens drei Monaten gesetzt. Nach dieser Frist kann die Gemeinde über nicht geräumte Gräber verfügten.