Aarberg Stedtli
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Baupolizei

Baupolizei

Zuständigkeit
Die Baupolizei ist unter Aufsicht des Regierungsstatthalteramts Seeland Sache der zuständigen Gemeindebehörde (Hochbaukommission sowie Bauabteilung).

 

Aufgaben

  • Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung sowie der Bestimmungen über die Arbeissicherheit und –hygiene bei der Ausführung von Bauvorhaben
  • Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei widerrechtlicher Bauausführung oder bei nachträglicher Missachtung von Bauvorschriften, Bedingungen und Auflagen
  • Die Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die von unvollendeten, mangelhaft unterhaltenen oder sonst wie ordnungswidrigen Bauten und Anlagen ausgehen

 

 

Verfahren
Wird ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Überschreitung einer Baubewilligung ausgeführt oder werden bei der Ausführung eines bewilligten Vorhabens Vorschriften missachtet, so verfügt die zuständige Baupolizeibehörde

  • die Einstellung der Bauarbeiten
  • eine Benützungsverbot, wenn es die Verhältnisse erfordern

 

Die Baupolizeibehörde setzt sodann dem jeweiligen Grundeigentümer oder Baurechtsinhaber eine angemessene Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes unter Androhung der Ersatzvornahme.

 

Strafen
Wer als Verantwortlicher, insbesondere Bauherr, Architekt, Ingenieur, Bauleiter oder Bauunternehmer, ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder in Missachtung von Bedingungen, Auflagen oder Vorschriften ausführt oder ausführen lässt, oder wer vollstreckbaren baupolizeilichen Anordnungen nicht nachkommt, wird mit Busse von Fr. 1000.00 bis Fr. 40'000.00 bestraft.

In schweren Fällen, insbesondere bei Ausführung von Bauvorhaben trotz rechtskräftigem Bauabschlag, bei Verletzung von Vorschriften aus Gewinnstreben und bei Rückfall kann die Busse bis auf Fr. 100'000.00 erhöht und überdies auf Haft erkannt werden

In leichten Fällen Beträgt die Busse Fr. 50.00 bis Fr. 1'000.00

Bauabteilung
Baubewilligungsverfahren
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