eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Seit dem 1. März 2021 müssen Sie uns Ihr Baugesuch mit eBau elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Registration und Login: Seit Juli 2025 können sich Privatpersonen nur noch mit AGOV bei den über BE-Login aufgerufenen E-Services des Kantons Bern anmelden. Hier ist auch der Zugang zu eBau.
Formular: Das Ausfüllen des Gesuchformulars erfolgt direkt in eBau und funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Sobald alles ausgefüllt ist, ist das Formular als PDF-Datei verfügbar und kann ausgedruckt werden.
Unterlagen: Alle für das projektierte Bauvorhaben erforderlichen Unterlagen sind im eBau als PDF-Datei hochzuladen.
- Zur besseren Handhabung für alle Verfahrensbeteiligten sind alle relevanten Dokumente vor dem Hochladen auf eBau mit kurzen, prägnanten Inhaltsangaben (z.B. Situationsplan, Grundriss EG, Fassade Nord, Umgebungsgestaltungsplan, Brandschutzkonzept, Nachweis Lüftungsanlage, Ausnahmegesuch, Parkplatzberechnung etc.) zu versehen.
- Zusammenhängende Unterlagen sind als ein Dokument hochzuladen.
Zusätzliche Dokumente: Es kann passieren, dass das Gesuch in eBau eingereicht wurde und z.B. ein Nachweis vergessen ging. In diesen Fällen ist mit der Bauabteilung Aarberg Kontakt aufzunehmen, damit wir eine Nachforderung eröffnen können. So kann die Datei nachträglich noch ergänzt werden.
Fehlerhafte Eingabe im Formular: Damit die Daten in der Eingabemaske von eBau geändert/korrigiert werden können, kann die Bauabteilung Aarberg das Gesuch über eBau zurückweisen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rückweisungsverfügung für das Dossier, sondern stellt einen rein technischen Schritt in eBau dar. Die Gesuchstellenden können mit einer Kopie die Eingabe weiterbearbeiten und das vorherige Dossier wird dabei automatisch abgeschlossen. Wichtig ist, dass das neu generierte Gesuchformular wieder unterzeichnet bei der Bauabteilung Aarberg einzureichen wird.
Baubewilligungsverfahren:
Siehe in der Dienstleistung "Baubewilligungsverfahren"
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Weitere Informationen finden Sie auf www.be.ch/projekt-ebau
- Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an servicedesk@bedag.ch oder Tel. 031 306 72 54.
- Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an die Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg, bau@aarberg.ch oder Tel. 032 391 25 25.