Die Zweigstelle ist zuständig für die Gemeinden Aarberg, Bargen, Kappelen
Sie erhalten Informationen und Beratungen zu
- Alters- und Hinterlassenenrenten
- IV-Leistungen
- Ergänzungsleistungen
- Mutterschaftsversicherung und EO
- Bezug Beiträge
- Kinderzulagen
und weitere, im Bereich Sozialversicherungen
Die AHV-Zweigstelle Aarberg-Bargen-Kappelen ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Zweigstelle ist Ihre direkte Anlaufstelle. Gerne beantworten wir Ihre Fragen am Schalter, per Email oder telefonisch. Formulare und Merkblätter finden Sie direkt im Internet unter www.akbern.ch, oder Sie können Sie bei uns beziehen.
Adressen, Link für Formulare:
Ausgleichskasse des Kantons Bern
Chutzenstrasse 10
3007 Bern
www.akbern.ch
IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
www.ivbe.ch
Gesamtschweizerische Infostelle:
AHV-IV-Infos: www.ahv-iv.info
Informationen der Ausgleichskasse (Formulare finden Sie unter folgenden Link):
Betreuungsgutschriften der AHV/IV
Beitragspflicht Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige
AHV / IV: Bei Scheidung Einkommensteilung verlangen
Auszug aus Ihrem AHV-Konto (IK)
Flexibles Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung
Familienzulagen
Ihr Recht auf Ergänzungsleistung (EL)
Zur Information:
Bisher kam die Ausgleichskasse des Kantons Bern ihrer gesetzlichen Informationspflicht mit der monatlichen Publikation in amtlichen Anzeigern nach. Neu werden keine Informationen an die Versicherten in amtlichen Anzeigern mehr veröffentlicht.
Ausnahme: Bei Gesetzesänderungen oder -neuerungen für die Bevölkerung, welche besonders wichtig sind.