Baurechtliche Grundordnung
Im Kanton Bern setzt sich die baurechtliche Grundordnung einer Gemeinde aus verschiedenen Planungsinstrumenten zusammen, die festlegen, wo und wie gebaut werden darf. Diese sind in der Regel für alle Grundeigentümer verbindlich.
Die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde Aarberg besteht aktuell aus:
Baureglement: Das Baureglement enthält die allgemeinen Bauvorschriften der Gemeinde, die Vorschriften zum Zonenplan sowie allenfalls abgaberechtliche Bestimmungen. Das Baureglement ist ein kommunales Instrument, in dem Detailbestimmungen der Bauschriften, welche nicht in übergeordneten Gesetzen bereits bestimmt sind, geregelt werden.
Zonenplan: Der Zonenplan legt die Bauzone und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone, die Bauernhofzone, die Weiler- und Erhaltungszone und die weiteren Nutzungszonen fest. Er bezeichnet die Schutz-, Gefahren- und Immissionsgebiete.
Schutzzonenplan: Im Schutzzonenplan werden neben den kommunalen Festlegungen (Landschatsschongebiet, Landschaftsschutzgebiet, Ortsbildschutzgebiet und Schutzobjekte) auch die für die Gemeinde relevanten Inventare und Schutzobjekte respektive -gebiete von Bund und Kanton (Bauinventar, archäologische Schutzgebiete, historische Verkehrswege, etc. als Hinweis dargestellt. Weiter werden die Naturgefahren grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Gewässerraumplan: Im grundeigentümerverbindlichen Gewässerraumplan sind die Gewässerräume festgelegt. Weiter wurden dicht überbaute Gebiete bezeichnet und festgelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzlich zur baurechtlichen Grundordnung einer Gemeinde auch Sondernutzungsplanungen (wie Überbauungsordnungen, Baulinienpläne, Erschliessungspläne) bestehen können, die von der Grundordnung abweichen und detailliertere Regelungen für bestimmte Areale festlegen.
Für konkrete Informationen zu einem spezifischen Grundstück empfiehlt es sich, den ÖREB-Kataster zu konsultieren, da dieser alle wichtigen gesetzlichen Bestimmungen der baurechtlichen Grundordnung und weitere Baubeschränkungen parzellenbezogen zusammenfasst.
Geoportal
Seit dem November 2007 verfügt der Kanton Bern über ein Geoportal im Internet. Im Geoportal werden Geoinformationen in Form von frei verfügbaren, interaktiven Karten angeboten. Die öffentlichen kantonalen Geodaten können unentgeltlich als Zip-Datei heruntergeladen werden.
Es umfasst Karten zu verschiedenen Themengebieten
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Herbstöffnungszeiten
Ab Montag, 22. September 2025 gelten bis und mit Freitag, 10. Oktober 2025 folgende reduzierte Herbstöffnungszeiten:
Montag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr
Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Schwimmbad | 032 392 23 84 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
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