30.04.2024
öffentliche Planauflage nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat Aarberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09.06.1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06.03.1985 die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Für die Änderung der Überbauungsordnung beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nach Art. 18 Abs. 1ter NHG und Art. 14 Abs. 7 NHV (Ausnahmebewilligung zur Beseitigung einer Hecke oder eines Feldgehölzes).
Folgende Unterlagen liegen öffentlich auf:
Änderung Überbauungsordnung «Mühlefeld»
- Änderung Überbauungsvorschriften «Mühlefeld» vom 22.04.2024
- Änderung Überbauungsplan «Mühlefeld» vom 22.04.2024 inkl. Ersatzfläche für Entfernung Feldgehölz/Hecke
- Ausnahmegesuch vom 04.03.2024 für technische Eingriffe in Feldgehölz (inkl. Planbeilage)
Zur Information liegen zudem folgende Unterlagen zur Einsichtnahme auf:
- Erläuterungsbericht vom 22.04.2024
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 03.05.2024 bis 03.06.2024, in der Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, Aarberg öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegten Änderun-gen Einsprache erhoben werden. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
GEMEINDERAT AARBERG
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail
Öffnungszeiten Pfingsten
Am Pfingstmontag, 20. Mai 2024 bleiben unsere Schalter den ganzen Tag geschlossen.
Ab Dienstag, 21. Mai 2024 sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Danke für das Verständnis.
Öffnungszeiten
Montag / Dienstag / Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 14.00 Uhr durchgehend
Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.
AHV-Zweigstelle | 032 391 25 15 |
Bauabteilung | 032 391 25 25 |
Bibliothek | 032 392 20 86 |
Bildungsabteilung | 032 392 30 70 |
Finanzabteilung | 032 391 25 10 |
Präsidialabteilung | 032 391 25 20 |
Schwimmbad | 032 392 23 84 |
Sozialabteilung | 032 391 25 30 |
Werkhof Aarberg | 032 392 24 40 |
Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg
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