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Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Aarberg

09.05.2025

Gestützt auf Art. 10 Abs. 2 der Bestattungs- und Friedhofverordnung der Gemeinde Aarberg vom 18.09.2018 wird ein Teil der Grababteilung „Süd“ aufgehoben.

Es sind sowohl Erdbestattungs- wie auch Urnen-Reihengräber, welche aufgehoben werden.

Die Ruhefrist der Gräber, welche bei den Gräbern auf dem Friedhof mit Pfeilen signalisiert sind, ist abgelaufen. Wurden Urnen auf einem bestehenden Grab beigesetzt, verlängert sich die Benützungsdauer des Grabes dadurch nicht. Diese Urnen können aber im Auftrag und auf Kosten der Angehörigen durch den Friedhofgärtner in ein bestehendes oder neues Grab umgebettet werden. Der schriftliche Antrag muss bis am 31. August 2025 bei der Bauabteilung Aarberg, Stadtplatz 46, 3270 Aarberg eingegangen sein.

Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände, die von Hinterbliebenen beansprucht werden, sind bis zum Aufhebungsdatum vom 30. September 2025 von den Gräbern zu entfernen. Nach diesem Datum werden die Gräber abgeräumt und der verbleibende Grabschmuck entsorgt.

Haben Sie Fragen? So melden Sie sich unter 032 391 25 25 bei der Bauabteilung oder unter 079 204 70 15 bei Herr F. Liechti, dem Friedhofsgärtner.

Kontakt & öffnungszeiten

Einwohnergemeinde Aarberg
Stadtplatz 46
3270 Aarberg

Telefon: +41 32 391 25 20
Kontaktieren Sie uns per E-Mail

Sommeröffnungszeiten

Ab Montag, 7. Juli 2025 gelten bis und mit Freitag, 8. August 2025 folgende reduzierte Sommeröffnungszeiten:

Montag 09.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag / Donnerstag 09.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 - 14.00 Uhr

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Nach vorgängiger telefonischer
Anmeldung können auch ausserhalb der
aufgeführten Öffnungszeiten individuelle
Termine vereinbart werden.

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 AHV-Zweigstelle
 032 391 25 15
 Bauabteilung  032 391 25 25
 Bibliothek 032 392 20 86
 Bildungsabteilung 032 392 30 70
 Finanzabteilung 032 391 25 10
 Präsidialabteilung 032 391 25 20
 Schwimmbad 032 392 23 84
 Sozialabteilung 032 391 25 30
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