Meldepflicht der Betriebe bzw. der Privatanbieter
Am 1.1.2007 ist das neue Kurtaxenreglement in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt sind alle Beherbergungsbetriebe (natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) verpflichtet, pro Person und Nacht eine Kurtaxe abzurechnen. Eine taxpflichtige Beherbergung liegt vor, wenn ein Beherbergungsbetrieb Personen ohne Wohnsitz in Aarberg Räumlichkeiten oder Boden zu Übernachtungszwecken gegen Entgelt zur Verfügung stellt.
Die Kurtaxe ist somit geschuldet bei:
• Übernachtungen in Gastgewerbebetrieben wie Hotels und Pensionen (Hotellerie)
• Übernachtungen in Ferienwohnungen, Privatzimmern, Gemeinschaftsunterkünften wie Turnhallen und Zivilschutzanlagen, und Jugendherbergen (Parahotellerie)
Für das Jahr 2009 gelten unverändert folgende Tarife:
• Hotellerie: Fr. 1.— pro Person und Nacht
• Parahotellerie: Fr. -.50 pro Person und Nacht
Alle Betriebe bzw. privaten Anbieter von Unterkünften sind verpflichtet, sich bei der Gemeindeschreiberei Aarberg registrieren zu lassen. Neue Betriebe bzw. Privatpersonen sind gebeten, sich jeweils sofort nach Eröffnung des Beherbergungsbetriebes, resp. Erweiterung des Übernachtungsangebotes, bei der Gemeindeschreiberei Aarberg zwecks Registrierung zu melden.