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Aarberg Schloss

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Stadt Aarberg
Stadtplatz 46
CH-3270 Aarberg
T +41 32 391 25 20
F +41 32 391 25 01
E-Mail
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag-Donnerstag
08.00h-11.30h und
14.00-17.00h
Freitag
08.00h-11.30h und
14.00-16.00h
Die AHV-Zweigstelle
bleibt am Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.
| Name | Beschreibung |
|---|---|
| alte Möbel (noch brauchbar) | Weiterverwendbare Objekte auf Flohmärkten, mittels Inserat in Zeitschriften oder am Anschlagbtett bei Grossverteilern zum Verkaufen oder Verschenken ausschreiben. Die Entledigung über die Sperrgutentsorgung erst als letzte Option in Erwägung ziehen. |
| Batterien | Batterien gelten als Sonderabfall. Seit dem 1. Juli 1998 sind Händler, welche Batterien oder Akkus verkaufen, zur Rücknahme verpflichtet. Die Verbraucher haben ebenso die Pflicht, gebrauchte Batterien an die Verkaufsstellen zurück zugeben. |
| Elektro- und Elektrikgeräte |
Elektro- und Elektrikgeräte gehören nicht in den Hauskehricht - sie sind der Separatsammlung zuzuführen. |
| Entladungslampen | Entladungslampen wie Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Hochdruck-Entladungslampen enthalten schädliche Stoffe und gelten daher als Sonderabfall und gehören nicht in den Hauskehricht. |
| Farbdosen | Farbdosen gehören nicht in die Stahlblechsammlung sondern in den Sonderabfall! |
| Gartenabfälle |
Weshalb dürfen Sie Gartenabfälle nicht verbrennen? |
| Glüh- und Halogenlampen | Glüh- und Halogenlampen gehören in den Hauskehricht. |
| Medikamente |
Medikamente gelten als Sonderabfall und sind daher entsprechend zu entsorgen. |
| Telefonbücher | In die Kartonsammlung gehören neben gebrauchten Kartons auch Couverts oder Telefonbücher. Deren Leimstoffe bereiten der Kartonindustrie im Unterschied zur Papierproduktion keine Probleme.
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